SR 142.20 (AIG)
In Kraft142.20 — Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG)
Bundesgerichtsurteile
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Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Art. 13
Art. 15
Art. 16
Art. 17
Bundesgericht weist Beschwerde eines nigerianischen Staatsangehörigen ab, dem wegen wiederholten Drogenhandels der Familiennachzug zur Schweizer Ehefrau verweigert wurde.
Bundesgericht verweigert ghanaischer Staatsangehörigen Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung wegen Verdachts auf Scheinehe.
Art. 18
Art. 19
Art. 21
Art. 23
Art. 25
Art. 27
Kongoles. Student scheitert mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Studienaufenthaltsbewilligung für zweiten Masterabschluss in der Schweiz.
Art. 28
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Russische Mutter einer Schweizerin hat keinen Aufenthaltsanspruch, weil kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis nach Art. 8 EMRK besteht.
Art. 29
Art. 30
Bundesgericht tritt auf Beschwerde eines Kosovaren gegen Verweigerung einer Ausbildungsbewilligung nicht ein, da kein Rechtsanspruch auf Erteilung besteht.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde eines illegal in der Schweiz aufhältigen Kosovaren gegen die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung mangels Rechtsanspruchs nicht ein.
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Russische Mutter einer Schweizerin hat keinen Aufenthaltsanspruch, weil kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis nach Art. 8 EMRK besteht.
Portugiesische Staatsangehörige verliert Aufenthaltsbewilligung, da sie bei Eintritt der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit (Juli 2019) die Arbeitnehmereigenschaft gemäss FZA bereits verloren hatte.
Art. 31
Art. 33
Bundesgericht bestätigt Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines Ägypters nach 20 Jahren Schweizaufenthalt wegen chronischer Sozialhilfeabhängigkeit von Fr. 250'000.
Art. 34
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil fehlende Kostenvorschusszahlung im Kanton Neuenburg ohne überspitzten Formalismus zur Unzulässigerklärung führt.
Rückstufung der Niederlassungsbewilligung eines Nordmazedoniern wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft (drei Konkurse, Fr. 1,3 Mio.) bestätigt.
Bundesgericht heisst Beschwerde italienischer Staatsangehöriger teilweise gut und sichert den volljährigen Kindern das Recht, ihr Lyzeum in der Schweiz abzuschliessen.
Art. 36
Art. 37
Art. 38
Art. 40
Art. 41
Art. 42
Bundesgericht weist Beschwerde eines nigerianischen Staatsangehörigen ab, dem wegen wiederholten Drogenhandels der Familiennachzug zur Schweizer Ehefrau verweigert wurde.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde eines Kosovaren gegen Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung mangels Begründung nicht ein.
Art. 43
Bundesgericht weist Beschwerde eines Serben ab, weil die eheliche Wohngemeinschaft in der Schweiz weniger als drei Jahre dauerte und kein nachehelicher Härtefall vorliegt.
Art. 44
Art. 47
Art. 49
Art. 50
Bundesgericht bestätigt Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines Kosovaren wegen erheblicher Verschuldung und mangelnder Integration.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde eines Kosovaren gegen Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung mangels Begründung nicht ein.
Bundesgericht weist Beschwerde eines Serben ab, weil die eheliche Wohngemeinschaft in der Schweiz weniger als drei Jahre dauerte und kein nachehelicher Härtefall vorliegt.
Verfahren über Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines ugandischen Homosexuellen als gegenstandslos abgeschrieben, nachdem er eine EU-Bürgerin heiratete.
Art. 51
Bundesgericht weist Beschwerde eines nigerianischen Staatsangehörigen ab, dem wegen wiederholten Drogenhandels der Familiennachzug zur Schweizer Ehefrau verweigert wurde.
Bundesgericht bestätigt Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines Kosovaren wegen erheblicher Verschuldung und mangelnder Integration.
Art. 52
Verfahren über Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines ugandischen Homosexuellen als gegenstandslos abgeschrieben, nachdem er eine EU-Bürgerin heiratete.
Art. 53
Art. 56
Art. 57
Art. 58
Art. 59
Art. 60
Art. 61
Art. 62
Bundesgericht weist Beschwerde eines nigerianischen Staatsangehörigen ab, dem wegen wiederholten Drogenhandels der Familiennachzug zur Schweizer Ehefrau verweigert wurde.
Bundesgericht bestätigt Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines Kosovaren wegen erheblicher Verschuldung und mangelnder Integration.
Bundesgericht bestätigt Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines kosovarischen Staatsangehörigen nach 15 Verurteilungen und dreieinhalbjähriger Freiheitsstrafe.
Bundesgericht verweigert montenegrinischem Staatsangehörigen den Familiennachzug wegen schwerwiegender und wiederholter Vorstrafen in Italien.
Bundesgericht bestätigt Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines Ägypters nach 20 Jahren Schweizaufenthalt wegen chronischer Sozialhilfeabhängigkeit von Fr. 250'000.
Bundesgericht heisst Beschwerde italienischer Staatsangehöriger teilweise gut und sichert den volljährigen Kindern das Recht, ihr Lyzeum in der Schweiz abzuschliessen.
Art. 63
Bundesgericht weist Beschwerde eines nigerianischen Staatsangehörigen ab, dem wegen wiederholten Drogenhandels der Familiennachzug zur Schweizer Ehefrau verweigert wurde.
Bundesgericht bestätigt Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines kosovarischen Staatsangehörigen nach 15 Verurteilungen und dreieinhalbjähriger Freiheitsstrafe.
Rückstufung der Niederlassungsbewilligung eines Nordmazedoniern wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft (drei Konkurse, Fr. 1,3 Mio.) bestätigt.
Art. 64
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Wegweisung eines österreichischen Staatsangehörigen nicht ein, da keine Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt wurde.
Bundesgericht weist Beschwerde eines nigerianischen Staatsangehörigen ab, dem wegen wiederholten Drogenhandels der Familiennachzug zur Schweizer Ehefrau verweigert wurde.
Art. 66
Art. 67
Art. 68
Art. 69
Art. 73
Bundesgericht heisst SEM-Beschwerde gut und stellt klar, dass eine kurzfristige Festhaltung nach Art. 73 AIG für innerstaatliche Transfers nicht zwingend durch Dublin-Haftrecht verdrängt wird.
Art. 74
Art. 75
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Administrativhaft ab, da Äthiopien den Beschwerdeführer als Staatsangehörigen anerkannt und einen Reiseausweis ausgestellt hat.
BGer hebt Ausschaffungshaft-Bestätigung auf: Vorinstanz hätte individuelle Misshandlungsvorwürfe des Ukrainers (Art. 3 EMRK) prüfen müssen.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Ausschaffungshaft-Verlängerung nicht ein, weil die Eingabe jegliche Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erwägungen vermissen lässt.
Art. 76
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ausschaffungshaft ab, weil ein hängiges Mehrfachgesuch deren Anordnung nicht per se verhindert.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Administrativhaft ab, da Äthiopien den Beschwerdeführer als Staatsangehörigen anerkannt und einen Reiseausweis ausgestellt hat.
BGer hebt Ausschaffungshaft-Bestätigung auf: Vorinstanz hätte individuelle Misshandlungsvorwürfe des Ukrainers (Art. 3 EMRK) prüfen müssen.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Ausschaffungshaft-Verlängerung nicht ein, weil die Eingabe jegliche Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erwägungen vermissen lässt.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ausschaffungshaft ab, da Untertauchensgefahr und Verhältnismässigkeit trotz psychischer Erkrankung bejaht werden.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und ordnet Haftentlassung an, weil die Vorinstanz das Haftprüfungsverfahren unzulässigerweise sistierte und damit das Beschleunigungsgebot verletzte.
Art. 77
Art. 78
Art. 79
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ausschaffungshaft ab, weil ein hängiges Mehrfachgesuch deren Anordnung nicht per se verhindert.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Administrativhaft ab, da Äthiopien den Beschwerdeführer als Staatsangehörigen anerkannt und einen Reiseausweis ausgestellt hat.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und ordnet Haftentlassung an, weil die Vorinstanz das Haftprüfungsverfahren unzulässigerweise sistierte und damit das Beschleunigungsgebot verletzte.
Art. 80
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ausschaffungshaft ab, weil ein hängiges Mehrfachgesuch deren Anordnung nicht per se verhindert.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Administrativhaft ab, da Äthiopien den Beschwerdeführer als Staatsangehörigen anerkannt und einen Reiseausweis ausgestellt hat.
BGer hebt Ausschaffungshaft-Bestätigung auf: Vorinstanz hätte individuelle Misshandlungsvorwürfe des Ukrainers (Art. 3 EMRK) prüfen müssen.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ausschaffungshaft ab, da Untertauchensgefahr und Verhältnismässigkeit trotz psychischer Erkrankung bejaht werden.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und ordnet Haftentlassung an, weil die Vorinstanz das Haftprüfungsverfahren unzulässigerweise sistierte und damit das Beschleunigungsgebot verletzte.
Bundesgericht heisst SEM-Beschwerde gut und stellt klar, dass eine kurzfristige Festhaltung nach Art. 73 AIG für innerstaatliche Transfers nicht zwingend durch Dublin-Haftrecht verdrängt wird.
Art. 81
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ausschaffungshaft ab, da Untertauchensgefahr und Verhältnismässigkeit trotz psychischer Erkrankung bejaht werden.
Art. 82
Art. 83
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Untersuchungshaft ab, da Fluchtgefahr eines afghanischen Asylsuchenden mit keiner Ersatzmassnahme ausreichend gebannt werden kann.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Administrativhaft ab, da Äthiopien den Beschwerdeführer als Staatsangehörigen anerkannt und einen Reiseausweis ausgestellt hat.
Bundesgericht weist Verfassungsbeschwerde eines irakischen Staatsangehörigen ab, dem nach Drogenverurteilung in Deutschland die Aufenthaltsbewilligung verweigert wurde.
BGer hebt Ausschaffungshaft-Bestätigung auf: Vorinstanz hätte individuelle Misshandlungsvorwürfe des Ukrainers (Art. 3 EMRK) prüfen müssen.
Bundesgericht weist Beschwerde eines somalischen Staatsangehörigen gegen Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung, 27-monatige Freiheitsstrafe und fünfjährige Landesverweisung ab.
Art. 84
Art. 86
Art. 89
Art. 90
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ausschaffungshaft ab, weil ein hängiges Mehrfachgesuch deren Anordnung nicht per se verhindert.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Administrativhaft ab, da Äthiopien den Beschwerdeführer als Staatsangehörigen anerkannt und einen Reiseausweis ausgestellt hat.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ausschaffungshaft ab, da Untertauchensgefahr und Verhältnismässigkeit trotz psychischer Erkrankung bejaht werden.
Bundesgericht verweigert ghanaischer Staatsangehörigen Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung wegen Verdachts auf Scheinehe.
Bundesgericht verweigert montenegrinischem Staatsangehörigen den Familiennachzug wegen schwerwiegender und wiederholter Vorstrafen in Italien.
Art. 91
Art. 92
Art. 96
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Administrativhaft ab, da Äthiopien den Beschwerdeführer als Staatsangehörigen anerkannt und einen Reiseausweis ausgestellt hat.
Bundesgericht weist Beschwerde eines nigerianischen Staatsangehörigen ab, dem wegen wiederholten Drogenhandels der Familiennachzug zur Schweizer Ehefrau verweigert wurde.
Bundesgericht bestätigt Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines kosovarischen Staatsangehörigen nach 15 Verurteilungen und dreieinhalbjähriger Freiheitsstrafe.
Bundesgericht verweigert montenegrinischem Staatsangehörigen den Familiennachzug wegen schwerwiegender und wiederholter Vorstrafen in Italien.
Rückstufung der Niederlassungsbewilligung eines Nordmazedoniern wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft (drei Konkurse, Fr. 1,3 Mio.) bestätigt.
Bundesgericht bestätigt Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines Ägypters nach 20 Jahren Schweizaufenthalt wegen chronischer Sozialhilfeabhängigkeit von Fr. 250'000.
Art. 97
Art. 99
Art. 105
Art. 108
Art. 115
Bundesgericht stellt Haftrechtswidrigkeit fest, weil die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts die Sicherheitshaft nicht rechtzeitig verlängert hat.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und annulliert DNA-Profil-Erstellung, da acht Jahre alte Betäubungsmitteldelikte keine konkreten Hinweise auf neue Straftaten begründen.
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil der Strafrichter für die Aufhebung eines Einreiseverbots des SEM offensichtlich nicht zuständig ist.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen DNA-Profilanlage ab, weil konkrete Hinweise auf frühere Betäubungsmitteldelikte des Beschuldigten bestehen.
Art. 116
Art. 117
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Bewilligung; Rügen mangels hinreichender Begründung abgewiesen.
Rückstufung der Niederlassungsbewilligung eines Nordmazedoniern wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft (drei Konkurse, Fr. 1,3 Mio.) bestätigt.
Art. 118
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ersatzmassnahmen ab und bestätigt Ausreiseverbot sowie Schriftensperre wegen begründeter Fluchtgefahr.
Bundesgericht bestätigt fakultative Landesverweisung eines Guinéers wegen langjährigem Kokainhandel über zwölf Jahre.
Art. 119
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und annulliert DNA-Profil-Erstellung, da acht Jahre alte Betäubungsmitteldelikte keine konkreten Hinweise auf neue Straftaten begründen.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen bandenmässigen Diebstahls und zehnjährige Landesverweisung eines ungarischen Staatsangehörigen aus der Schweiz.
Art. 120
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen bandenmässigen Diebstahls und zehnjährige Landesverweisung eines ungarischen Staatsangehörigen aus der Schweiz.
Art. 124
Art. 126
Art. 13a
Art. 13b
Art. 13c
Art. 13d
Art. 14a
Art. 14c
Art. 49a
Art. 58a
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Landesverweisung eines in der Schweiz aufgewachsenen sri-lankischen Staatsangehörigen.
Bundesgericht weist Beschwerde eines nigerianischen Staatsangehörigen ab, dem wegen wiederholten Drogenhandels der Familiennachzug zur Schweizer Ehefrau verweigert wurde.
Bundesgericht bestätigt Landesverweisung einer portugiesischen Staatsangehörigen wegen schweren Betäubungsmittelhandels trotz Ehe, Kind und 18-jährigem Aufenthalt in der Schweiz.
Bundesgericht weist Beschwerde eines verurteilten Einbrechers ab und bestätigt Verurteilung wegen gewerbsmässigen Diebstahls, Hehlerei, Drohung sowie Landesverweisung für sechs Jahre.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen Vergewaltigungsversuchs und Landesverweisung trotz behaupteter Blutschuldgefahr in Somalia.
Bundesgericht weist Beschwerde eines Serben ab, weil die eheliche Wohngemeinschaft in der Schweiz weniger als drei Jahre dauerte und kein nachehelicher Härtefall vorliegt.
Rückstufung der Niederlassungsbewilligung eines Nordmazedoniern wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft (drei Konkurse, Fr. 1,3 Mio.) bestätigt.
Bundesgericht bestätigt 8-jährige Landesverweisung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung seiner Ehefrau.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung und Landesverweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen wegen versuchtem Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.
Art. 58b
Art. 61a
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und gewährt polnischem Rentner Verbleiberecht in der Schweiz gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen.
Portugiesische Staatsangehörige verliert Aufenthaltsbewilligung, da sie bei Eintritt der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit (Juli 2019) die Arbeitnehmereigenschaft gemäss FZA bereits verloren hatte.
Art. 64a
Art. 64d
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und gewährt polnischem Rentner Verbleiberecht in der Schweiz gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen.
Art. 64e
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ausschaffungshaft ab, da Untertauchensgefahr und Verhältnismässigkeit trotz psychischer Erkrankung bejaht werden.
Art. 64f
Art. 66a
BGer hebt Ausschaffungshaft-Bestätigung auf: Vorinstanz hätte individuelle Misshandlungsvorwürfe des Ukrainers (Art. 3 EMRK) prüfen müssen.
Art. 76a
Bundesgericht heisst SEM-Beschwerde gut und stellt klar, dass eine kurzfristige Festhaltung nach Art. 73 AIG für innerstaatliche Transfers nicht zwingend durch Dublin-Haftrecht verdrängt wird.
Art. 77a
Art. 80a
Bundesgericht heisst SEM-Beschwerde gut und stellt klar, dass eine kurzfristige Festhaltung nach Art. 73 AIG für innerstaatliche Transfers nicht zwingend durch Dublin-Haftrecht verdrängt wird.
Art. 82a
Art. 126g
Art. _general
Bundesgericht verweigert Ergänzungsleistungen an ausgewiesenen Deutschen, weil nach Widerruf der Niederlassungsbewilligung kein rechtmässiger Aufenthalt mehr vorlag.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut, weil die Vorinstanz bei der Strafzumessung das Asperationsprinzip und die Begründungspflicht verletzt hat.