2C_389/2025 — autorizzazione di domicilio UE/AELS e permesso di dimora UE/AELS
10Bundesgericht heisst Beschwerde italienischer Staatsangehöriger teilweise gut und sichert den volljährigen Kindern das Recht, ihr Lyzeum in der Schweiz abzuschliessen.
autorizzazione di domicilio UE/AELS e permesso di dimora UE/AELS
Das FZA und das bilaterale Abkommen von 1964 regeln die Aufenthaltsrechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in der Schweiz. Strittig war, ob einer italienischen Familie – Eltern und ihren volljährig gewordenen Zwillingskindern – die Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligungen bzw. die Erteilung von Niederlassungsbewilligungen zu verweigern sei. Die Eltern waren wegen betrügerischer Erschleichung einer falschen Beurkundung verurteilt worden und wiesen erhebliche Schulden auf; das Vermögen aus einer Erbschaft war beschlagnahmt.
Das Bundesgericht bestätigt die Verweigerung der Niederlassungsbewilligungen und die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligungen für die Eltern: Sie verfügen über keine ausreichenden finanziellen Mittel im Sinne von Art. 24 Anhang I FZA, und das öffentliche Interesse an ihrer Fernhaltung überwiegt das private Interesse am Verbleib. Für die Zwillingskinder hingegen bejaht das Bundesgericht gestützt auf Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zur Beendigung ihrer Ausbildung: Da ihnen bis zum Lyzeumsabschluss nur noch ein Schuljahr fehlt, ist ein Unterbruch oder Wechsel des Schulsystems unzumutbar. Die Frage, ob die Eltern ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht beanspruchen können, weil ihre Anwesenheit für die Kinder notwendig ist, wird zur weiteren Abklärung an das kantonale Verwaltungsgericht zurückgewiesen.
Der Entscheid bekräftigt, dass das Aufenthaltsrecht von Kindern nach Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA auch nach Eintritt der Volljährigkeit fortbesteht, solange die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Er verdeutlicht zudem, dass fehlende Mittel nach Art. 24 FZA unabhängig vom Verschulden der Betroffenen zu beurteilen sind und dass ein abgeleitetes Elternrecht an die tatsächliche Notwendigkeit der elterlichen Anwesenheit geknüpft ist.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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