SR 741.01 (SVG)
In Kraft741.01 — Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG)
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
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Art. 1
Art. 2
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Volksabstimmung über Schaffhauser Verkehrsflussinitiative ab und erklärt diese für gültig.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und rügt, dass Behörden eine Demonstration auf der Nationalstrasse N01 ohne Prüfung milderer Massnahmen verweigert haben.
Art. 3
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Volksabstimmung über Schaffhauser Verkehrsflussinitiative ab und erklärt diese für gültig.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen in drei Baselbieter Gemeinden ab und bestätigt Lärmschutz als gültigen Anordnungsgrund.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und rügt, dass Behörden eine Demonstration auf der Nationalstrasse N01 ohne Prüfung milderer Massnahmen verweigert haben.
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 9
Art. 10
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verweigerung von Wechselnummern für mehr als zwei Fahrzeuge ab und bestätigt die Regelung in Art. 13 Abs. 2 FZV.
Bundesgericht bestätigt Schuldspruch wegen Betrugs und Fahrens ohne Berechtigung gegen Mittäter bei Leasingbetrug mit manipuliertem Kilometerstand.
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Art. 14
Art. 15
Art. 16
Bundesgericht weist Beschwerde gegen dreimonatigen Führerausweisentzug wegen Fahrens in übermüdetem Zustand ab.
Art. 17
Art. 19
Art. 22
Art. 23
Art. 24
Art. 25
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verweigerung von Wechselnummern für mehr als zwei Fahrzeuge ab und bestätigt die Regelung in Art. 13 Abs. 2 FZV.
Art. 26
Bundesgericht weist Beschwerde einer Autofahrerin ab, die eine Fussgängerin auf einem Fussgängerstreifen übersehen und verletzt hatte.
Art. 27
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Führerausweisentzug ab, da der Beschwerdeführer an den im Strafverfahren festgestellten Sachverhalt gebunden ist.
Rückstufung der Niederlassungsbewilligung eines Nordmazedoniern wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft (drei Konkurse, Fr. 1,3 Mio.) bestätigt.
Art. 28
Art. 29
Art. 30
Art. 31
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Führerausweisentzug ab, da der Beschwerdeführer an den im Strafverfahren festgestellten Sachverhalt gebunden ist.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen dreimonatigen Führerausweisentzug wegen Fahrens in übermüdetem Zustand ab.
Art. 32
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Volksabstimmung über Schaffhauser Verkehrsflussinitiative ab und erklärt diese für gültig.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen in drei Baselbieter Gemeinden ab und bestätigt Lärmschutz als gültigen Anordnungsgrund.
Art. 33
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen in drei Baselbieter Gemeinden ab und bestätigt Lärmschutz als gültigen Anordnungsgrund.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Autofahrerin ab, die eine Fussgängerin auf einem Fussgängerstreifen übersehen und verletzt hatte.
Art. 34
Bundesgericht verurteilt Fahrzeuglenkerin wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit nach unterlassener Unfallmeldung.
Bundesgericht tritt auf wiederholtes Revisionsgesuch gegen Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung erneut nicht ein.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen grober SVG-Verletzung nach Rechtsüberholmanöver und erzwungenem Spurwechsel auf A1 bei Morges.
Art. 35
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen grober SVG-Verletzung nach Rechtsüberholmanöver und erzwungenem Spurwechsel auf A1 bei Morges.
Art. 36
Art. 37
Art. 38
Art. 39
Art. 40
Art. 42
Art. 43
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und rügt, dass Behörden eine Demonstration auf der Nationalstrasse N01 ohne Prüfung milderer Massnahmen verweigert haben.
Art. 44
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Verurteilung wegen einfacher Verkehrsregelverletzung mangels genügender Begründung nicht ein.
Art. 45
Art. 47
Art. 48
Art. 49
Bundesgericht bestätigt Verurteilung einer Klimaaktivistin wegen Nötigung und Störung des Trambetriebs nach unbewilligter Blockade der Zürcher Quaibrücke.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung und Störung des Trambetriebs nach der unbewilligten Blockade der Zürcher Quaibrücke im Juni 2020.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Autofahrerin ab, die eine Fussgängerin auf einem Fussgängerstreifen übersehen und verletzt hatte.
Klimaaktivist der Quaibrücken-Blockade vom 20. Juni 2020 in Zürich wegen Nötigung und Störung von Betrieben zu Recht verurteilt.
Art. 51
Bundesgericht verurteilt Fahrzeuglenkerin wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit nach unterlassener Unfallmeldung.
Art. 54
Art. 55
Bundesgericht verurteilt Fahrzeuglenkerin wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit nach unterlassener Unfallmeldung.
Art. 56
Art. 57
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Strassenprojekt im Kanton Tessin ab und bestätigt öffentliches Interesse an Fahrbahnverbreiterung und Strassenhöherlegung.
Art. 58
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil ein reiner Sachschaden bei einer SVG-Übertretung keine direkte Rechtsverletzung begründet und damit die Geschädigtenstellung fehlt.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verweigerung von Wechselnummern für mehr als zwei Fahrzeuge ab und bestätigt die Regelung in Art. 13 Abs. 2 FZV.
Art. 59
Art. 60
Art. 61
Art. 62
Art. 63
Art. 64
Art. 65
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil ein reiner Sachschaden bei einer SVG-Übertretung keine direkte Rechtsverletzung begründet und damit die Geschädigtenstellung fehlt.
Art. 68
Art. 71
Art. 73
Art. 74
Art. 75
Art. 76
Art. 80
Art. 81
Art. 83
Art. 84
Art. 85
Art. 86
Art. 87
Art. 88
Art. 89
Art. 90
Bundesgericht bestätigt vierjährige Freiheitsstrafe für Raserin nach acht Geschwindigkeitsüberschreitungen, davon fünf qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzungen.
Bundesgericht verurteilt Fahrzeuglenkerin wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit nach unterlassener Unfallmeldung.
Bundesgericht bestätigt Verweigerung des Vollzugs unter elektronischer Überwachung wegen ungünstiger Rückfallprognose aufgrund mehrfacher Vorstrafen.
Bundesgericht tritt auf wiederholtes Revisionsgesuch gegen Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung erneut nicht ein.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen in drei Baselbieter Gemeinden ab und bestätigt Lärmschutz als gültigen Anordnungsgrund.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen sexueller Nötigung nach analer Penetration trotz mehrfach geäussertem Widerstand der 15-jährigen Geschädigten.
Art. 91
Bundesgericht weist Beschwerde gegen dreimonatigen Führerausweisentzug wegen Fahrens in übermüdetem Zustand ab.
Rückstufung der Niederlassungsbewilligung eines Nordmazedoniern wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft (drei Konkurse, Fr. 1,3 Mio.) bestätigt.
Art. 92
Art. 93
Art. 94
Art. 95
Bundesgericht bestätigt Verweigerung des Vollzugs unter elektronischer Überwachung wegen ungünstiger Rückfallprognose aufgrund mehrfacher Vorstrafen.
Bundesgericht bestätigt Schuldspruch wegen Betrugs und Fahrens ohne Berechtigung gegen Mittäter bei Leasingbetrug mit manipuliertem Kilometerstand.
Art. 96
Bundesgericht heisst Beschwerde teilweise gut und weist Kostenverteilung erster Instanz zur Neubeurteilung zurück, weil Freisprüche bei der Kostenauflage nicht berücksichtigt wurden.
Art. 97
Rückstufung der Niederlassungsbewilligung eines Nordmazedoniern wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft (drei Konkurse, Fr. 1,3 Mio.) bestätigt.
Art. 99
Art. 100
Art. 101
Art. 102
Art. 103
Art. 104
Art. 105
Art. 106
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen qualifizierten Rasens nach SVG, da Tempo 125 km/h in einer 50er-Zone die gesetzliche Vermutung des abstrakten Gefährdungsdelikts nicht widerlegt.
Art. 125
Art. 6a
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Volksabstimmung über Schaffhauser Verkehrsflussinitiative ab und erklärt diese für gültig.
Art. 14a
Art. 15a
Art. 15b
Art. 15c
Art. 15d
Art. 16a
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Führerausweisentzug ab, da der Beschwerdeführer an den im Strafverfahren festgestellten Sachverhalt gebunden ist.
Art. 16b
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Führerausweisentzug ab, da der Beschwerdeführer an den im Strafverfahren festgestellten Sachverhalt gebunden ist.
Art. 16c
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Führerausweisentzug ab, da der Beschwerdeführer an den im Strafverfahren festgestellten Sachverhalt gebunden ist.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen permanenten Führerausweisentzug nicht ein, weil die Begründung den gesetzlichen Anforderungen offensichtlich nicht genügt.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen dreimonatigen Führerausweisentzug wegen Fahrens in übermüdetem Zustand ab.
Art. 16cbis
Art. 16d
Art. 19c
Art. 57b
Art. 57c
Art. 89c
Art. 90a
Art. 91a
Bundesgericht verurteilt Fahrzeuglenkerin wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit nach unterlassener Unfallmeldung.
Art. 95 lit. e
Rückstufung der Niederlassungsbewilligung eines Nordmazedoniern wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft (drei Konkurse, Fr. 1,3 Mio.) bestätigt.
Art. 98a
Art. 100 Ziff. 4
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen in drei Baselbieter Gemeinden ab und bestätigt Lärmschutz als gültigen Anordnungsgrund.
Art. 104b
Art. _general
Bundesgericht heisst Beschwerde italienischer Staatsangehöriger teilweise gut und sichert den volljährigen Kindern das Recht, ihr Lyzeum in der Schweiz abzuschliessen.