SR 831.30 (ELG)
In Kraft831.30 — Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG)
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Art. 1
Art. 2
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und stellt fest, dass die Aussetzung der IV-Rente während einer Freiheitsstrafe auch den EL-Krankheitskostenersatz erfasst.
Art. 3
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Rundfunkgebührenpflicht ab, da Sozialhilfebezüger gesetzlich nicht von der Abgabe befreit sind.
Art. 4
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Einstellung von Ergänzungsleistungen nach mehr als 90-tägigem Auslandaufenthalt mangels hinreichender Begründung nicht ein.
Bundesgericht verweigert Ergänzungsleistungen an ausgewiesenen Deutschen, weil nach Widerruf der Niederlassungsbewilligung kein rechtmässiger Aufenthalt mehr vorlag.
Art. 5
Bundesgericht tritt auf Beschwerde eines iranischen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung von Ergänzungsleistungen mangels hinreichender Begründung nicht ein.
Bundesgericht verweigert Ergänzungsleistungen an ausgewiesenen Deutschen, weil nach Widerruf der Niederlassungsbewilligung kein rechtmässiger Aufenthalt mehr vorlag.
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Bundesgericht heisst Beschwerde in Ergänzungsleistungssache teilweise gut und weist die Sache zur Abklärung der Natur einer Zahlung an den Nackteigentümer zurück.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde in EL-Streit um Mietkosten nicht ein, weil Beschwerdeführerin keine hinreichende Begründung lieferte.
Art. 11
Bundesgericht heisst Beschwerde in Ergänzungsleistungssache teilweise gut und weist die Sache zur Abklärung der Natur einer Zahlung an den Nackteigentümer zurück.
Art. 12
Bundesgericht heisst Beschwerde in Ergänzungsleistungssache teilweise gut und weist die Sache zur Abklärung der Natur einer Zahlung an den Nackteigentümer zurück.
Art. 13
Art. 14
Bundesgericht heisst Beschwerde in Ergänzungsleistungssache teilweise gut und weist die Sache zur Abklärung der Natur einer Zahlung an den Nackteigentümer zurück.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und stellt fest, dass die Aussetzung der IV-Rente während einer Freiheitsstrafe auch den EL-Krankheitskostenersatz erfasst.
Art. 15
Bundesgericht heisst Beschwerde in Ergänzungsleistungssache teilweise gut und weist die Sache zur Abklärung der Natur einer Zahlung an den Nackteigentümer zurück.
Art. 16
Art. 17
Art. 20
Art. 21
Art. 23
Art. 25
Art. 31
Art. 32
Art. 33
Art. 34
Art. 35
Art. 43
Art. 50
Art. 1a
Art. 2a
Art. 2c
Art. 3a
Art. 3b
Art. 3c
Art. 3d
Art. 9a
Art. 11a
Art. 14a
Art. 16a
Art. _general
Bundesgericht heisst Beschwerde italienischer Staatsangehöriger teilweise gut und sichert den volljährigen Kindern das Recht, ihr Lyzeum in der Schweiz abzuschliessen.