SR 700 (RPG)
In Kraft700 — Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
RPG regelt Raumplanung. Ab 1.4.2026: Erneuerbare-Energien-Anlagen nationalen Interesses brauchen keine Richtplangrundlage mehr.
Energiegesetz-Revision beschleunigt Bewilligungen für Solar- und Windanlagen nationalen Interesses mit neuem kantonalen Plangenehmigungsverfahren und straffem Rechtsschutz.
Kurzanalyse
Das Raumplanungsgesetz wird in zwei Punkten substanziell entlastet: Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ohne gewichtige Raum- und Umweltauswirkungen benötigen keine Richtplangrundlage mehr, selbst wenn sie nationales Interesse aufweisen. Zusätzlich können Wasserkraftwerke bis 10 MW ohne Richtplangrundlage und ohne Nutzungsplan gebaut werden (neuer Art. 18b RPG).
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verweigerung einer Photovoltaikanlage in einem geschützten Ortsbildperimeter ab.
Maienfelder Grünzone mit explizit erlaubten Tiefgaragen im Untergrund gilt als eingeschränkte Bauzone; kein BAB-Verfahren erforderlich, Quartierplanung zulässig.
Art. 4
Art. 5
Bundesgericht bestätigt provisorische Rechtsöffnung für Planungsmehrwertabgaben; Einrede des nicht erfüllten Vertrags scheitert mangels Synallagma.
Entschädigungsbegehren wegen materieller Enteignung abgewiesen, da provisorische Baubeschränkung unter zehn Jahren noch nicht entschädigungspflichtig ist.
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Volksabstimmung über Schaffhauser Verkehrsflussinitiative ab und erklärt diese für gültig.
Art. 10
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Art. 14
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Gestaltungsplan Ingenbohl ab, da Erschliessung und Waldstatus erst im Baubewilligungsverfahren abschliessend zu prüfen sind.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und verweigert Baubewilligung für Saisonarbeiter-Unterkunft in einer Gartenbauzone ausserhalb der Bauzone.
Maienfelder Grünzone mit explizit erlaubten Tiefgaragen im Untergrund gilt als eingeschränkte Bauzone; kein BAB-Verfahren erforderlich, Quartierplanung zulässig.
Art. 15
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt die provisorische Zuweisung der Kleinsiedlung Tägerst zur kantonalen Weilerzone als bundesrechtskonform.
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt die provisorische Zuweisung der Kleinsiedlung Vorderbuchenegg zur Weilerzone als bundesrechtskonform.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und verweigert Baubewilligung für Saisonarbeiter-Unterkunft in einer Gartenbauzone ausserhalb der Bauzone.
Maienfelder Grünzone mit explizit erlaubten Tiefgaragen im Untergrund gilt als eingeschränkte Bauzone; kein BAB-Verfahren erforderlich, Quartierplanung zulässig.
Art. 16
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und verweigert Baubewilligung für Saisonarbeiter-Unterkunft in einer Gartenbauzone ausserhalb der Bauzone.
Maienfelder Grünzone mit explizit erlaubten Tiefgaragen im Untergrund gilt als eingeschränkte Bauzone; kein BAB-Verfahren erforderlich, Quartierplanung zulässig.
Art. 17
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und verweigert Baubewilligung für Saisonarbeiter-Unterkunft in einer Gartenbauzone ausserhalb der Bauzone.
Maienfelder Grünzone mit explizit erlaubten Tiefgaragen im Untergrund gilt als eingeschränkte Bauzone; kein BAB-Verfahren erforderlich, Quartierplanung zulässig.
Art. 18
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt die provisorische Zuweisung der Kleinsiedlung Tägerst zur kantonalen Weilerzone als bundesrechtskonform.
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt die provisorische Zuweisung der Kleinsiedlung Vorderbuchenegg zur Weilerzone als bundesrechtskonform.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und verweigert Baubewilligung für Saisonarbeiter-Unterkunft in einer Gartenbauzone ausserhalb der Bauzone.
Maienfelder Grünzone mit explizit erlaubten Tiefgaragen im Untergrund gilt als eingeschränkte Bauzone; kein BAB-Verfahren erforderlich, Quartierplanung zulässig.
Art. 19
Bundesgericht weist Beschwerde auf Notwegrecht ab, weil Beschwerdeführer zuerst den öffentlich-rechtlichen Rechtsweg nach kantonalem Strassengesetz ausschöpfen müssen.
Art. 20
Art. 21
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Volksabstimmung über Schaffhauser Verkehrsflussinitiative ab und erklärt diese für gültig.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Gestaltungsplan Ingenbohl ab, da Erschliessung und Waldstatus erst im Baubewilligungsverfahren abschliessend zu prüfen sind.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und verweigert Baubewilligung für Saisonarbeiter-Unterkunft in einer Gartenbauzone ausserhalb der Bauzone.
Art. 22
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Baubewilligungsverweigerung für unbewilligte Aussenanlagen in der Landwirtschaftszone ab.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Gestaltungsplan Ingenbohl ab, da Erschliessung und Waldstatus erst im Baubewilligungsverfahren abschliessend zu prüfen sind.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und verweigert Baubewilligung für Saisonarbeiter-Unterkunft in einer Gartenbauzone ausserhalb der Bauzone.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verweigerung einer Photovoltaikanlage in einem geschützten Ortsbildperimeter ab.
Bundesgericht heisst Beschwerde der Mobilfunkbetreiber teilweise gut und annulliert die niedrigste Standortpriorität im Zonenplan der Gemeinde Arbedo-Castione.
Bundesgericht heisst Beschwerde von Mobilfunkbetreibern teilweise gut und hebt die Priorität-III-Regelung im Zonenplan der Gemeinde Balerna als bundesrechtswidrig auf.
Wasserkraftanlage Haute Vièze (Champéry VS): Bundesgericht weist WWF-Beschwerde gegen Konzession und Restwassermenge von 163 l/s ab.
Art. 23
Bundesgericht heisst Beschwerde der Mobilfunkbetreiber teilweise gut und annulliert die niedrigste Standortpriorität im Zonenplan der Gemeinde Arbedo-Castione.
Bundesgericht heisst Beschwerde von Mobilfunkbetreibern teilweise gut und hebt die Priorität-III-Regelung im Zonenplan der Gemeinde Balerna als bundesrechtswidrig auf.
Maienfelder Grünzone mit explizit erlaubten Tiefgaragen im Untergrund gilt als eingeschränkte Bauzone; kein BAB-Verfahren erforderlich, Quartierplanung zulässig.
Art. 24
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Rückbauanordnung für illegal umgebaute Hütte ausserhalb der Bauzone ab.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Baubewilligungsverweigerung für unbewilligte Aussenanlagen in der Landwirtschaftszone ab.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und verweigert Baubewilligung für Saisonarbeiter-Unterkunft in einer Gartenbauzone ausserhalb der Bauzone.
Wasserkraftanlage Haute Vièze (Champéry VS): Bundesgericht weist WWF-Beschwerde gegen Konzession und Restwassermenge von 163 l/s ab.
Maienfelder Grünzone mit explizit erlaubten Tiefgaragen im Untergrund gilt als eingeschränkte Bauzone; kein BAB-Verfahren erforderlich, Quartierplanung zulässig.
Baubewilligung für Mobilfunkantenne in Le Vaud (VD) trotz Lage im Regionalen Naturpark Jura vaudois rechtmässig erteilt.
Art. 25
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt die provisorische Zuweisung der Kleinsiedlung Tägerst zur kantonalen Weilerzone als bundesrechtskonform.
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt die provisorische Zuweisung der Kleinsiedlung Vorderbuchenegg zur Weilerzone als bundesrechtskonform.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Baubewilligungsverweigerung für unbewilligte Aussenanlagen in der Landwirtschaftszone ab.
Maienfelder Grünzone mit explizit erlaubten Tiefgaragen im Untergrund gilt als eingeschränkte Bauzone; kein BAB-Verfahren erforderlich, Quartierplanung zulässig.
Art. 26
Art. 27
Entschädigungsbegehren wegen materieller Enteignung abgewiesen, da provisorische Baubeschränkung unter zehn Jahren noch nicht entschädigungspflichtig ist.
Art. 33
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt die provisorische Zuweisung der Kleinsiedlung Tägerst zur kantonalen Weilerzone als bundesrechtskonform.
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt die provisorische Zuweisung der Kleinsiedlung Vorderbuchenegg zur Weilerzone als bundesrechtskonform.
Art. 34
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Gestaltungsplan Ingenbohl ab, da Erschliessung und Waldstatus erst im Baubewilligungsverfahren abschliessend zu prüfen sind.
Art. 35
Entschädigungsbegehren wegen materieller Enteignung abgewiesen, da provisorische Baubeschränkung unter zehn Jahren noch nicht entschädigungspflichtig ist.
Art. 36
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt die provisorische Zuweisung der Kleinsiedlung Tägerst zur kantonalen Weilerzone als bundesrechtskonform.
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt die provisorische Zuweisung der Kleinsiedlung Vorderbuchenegg zur Weilerzone als bundesrechtskonform.
Art. 37
Art. 38
Art. 43
Art. 62
Art. 78
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verweigerung einer Photovoltaikanlage in einem geschützten Ortsbildperimeter ab.
Art. 118
Art. 1er
Art. 8a
Art. 8b
Art. 16a
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Baubewilligungsverweigerung für unbewilligte Aussenanlagen in der Landwirtschaftszone ab.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und verweigert Baubewilligung für Saisonarbeiter-Unterkunft in einer Gartenbauzone ausserhalb der Bauzone.
Art. 16b
Art. 18a
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verweigerung einer Photovoltaikanlage in einem geschützten Ortsbildperimeter ab.
Art. 19a
Art. 19bis
Art. 24a
Art. 24b
Art. 24c
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Rückbauanordnung für illegal umgebaute Hütte ausserhalb der Bauzone ab.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Baubewilligungsverweigerung für unbewilligte Aussenanlagen in der Landwirtschaftszone ab.
Art. 24d
Art. 24e
Art. 25a
Bundesgericht weist Beschwerde einer Nachbarin gegen Baubewilligung für Einfamilienhaus in Rüttenen ab, da das Bauprojekt ausserhalb des übergangsrechtlichen Gewässerraums liegt.
Art. 27a
Art. 36a
Bundesgericht weist Beschwerde einer Nachbarin gegen Baubewilligung für Einfamilienhaus in Rüttenen ab, da das Bauprojekt ausserhalb des übergangsrechtlichen Gewässerraums liegt.