SR 734.7 (StromVG)
In Kraft734.7 — Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
StromVG als Referenzerlass für Wasserkraftwerke nationalen Interesses. Ab 1.4.2026: Beschwerdebeschränkungen und aufschiebende Wirkung bei Umweltorganisationen.
Energiegesetz-Revision beschleunigt Bewilligungen für Solar- und Windanlagen nationalen Interesses mit neuem kantonalen Plangenehmigungsverfahren und straffem Rechtsschutz.
Kurzanalyse
Das Stromversorgungsgesetz wird nicht direkt geändert, dient aber als Anknüpfungspunkt für Änderungen im Bundesgerichtsgesetz: Beschwerden gegen Wasserrechtskonzessionen für Anlagen nach Art. 9a Abs. 3 StromVG sind beim Bundesgericht unzulässig, sofern keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt. Beschwerden von Umweltschutzorganisationen gegen entsprechende Wasserkraftwerke haben neu keine aufschiebende Wirkung mehr.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Art. 1
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Bundesgericht bestätigt Teilbesteuerung einer kommunalen Energieanstalt, weil Steuerbefreiung nur für kantonal- oder bundesrechtlich vorgeschriebene hoheitliche Aufgaben gilt.
Art. 6
Bundesgericht bestätigt Teilbesteuerung einer kommunalen Energieanstalt, weil Steuerbefreiung nur für kantonal- oder bundesrechtlich vorgeschriebene hoheitliche Aufgaben gilt.
Art. 8
Bundesgericht bestätigt Teilbesteuerung einer kommunalen Energieanstalt, weil Steuerbefreiung nur für kantonal- oder bundesrechtlich vorgeschriebene hoheitliche Aufgaben gilt.
Art. 10
Bundesgericht bestätigt Teilbesteuerung einer kommunalen Energieanstalt, weil Steuerbefreiung nur für kantonal- oder bundesrechtlich vorgeschriebene hoheitliche Aufgaben gilt.
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Bundesgericht bestätigt Teilbesteuerung einer kommunalen Energieanstalt, weil Steuerbefreiung nur für kantonal- oder bundesrechtlich vorgeschriebene hoheitliche Aufgaben gilt.
Art. 14
Art. 15
Art. 16
Art. 17
Art. 18
Art. 20
Art. 22
Art. 23
Art. 25
Art. 30
Art. 32
Art. 33
Art. 3a
Bundesgericht hebt Taxikonzessionsvergabe der Gemeinde Payerne auf, weil Einladungsverfahren gegen Art. 2 Abs. 7 BGBM verstösst.
Art. 9b
Bundesgericht bestätigt Teilbesteuerung einer kommunalen Energieanstalt, weil Steuerbefreiung nur für kantonal- oder bundesrechtlich vorgeschriebene hoheitliche Aufgaben gilt.