1C_482/2024 — Permis de construire une station de base de téléphonie mobile

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Baubewilligung für Mobilfunkantenne in Le Vaud (VD) trotz Lage im Regionalen Naturpark Jura vaudois rechtmässig erteilt.

Permis de construire une station de base de téléphonie mobile

Dossiernummer 1C_482/2024
Entscheiddatum 29.01.2026
Publikationsdatum 16.03.2026
Abteilung Ire Cour de droit public
Rechtsgebiet Aménagement du territoire et droit public des constructions
Sprache fr
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Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Baubewilligung für eine 25,10 m hohe Mobilfunkantenne der Betreiberinnen Salt und Swisscom in der Gemeinde Le Vaud (VD) rechtmässig ist. Die Beschwerdeführer – 43 Anwohner – machten geltend, die Anlage verletze Ästhetikvorschriften, das Naturschutzrecht (insbesondere wegen der Lage im Regionalen Naturpark Jura vaudois), die Zonenkonformität sowie Vorschriften der NISV, und es hätte einer vorgängigen Planung bedurft.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass ein Regionaler Naturpark nach Art. 23g NHG zwar verlangt, dass Bauten sich ins Landschaftsbild einfügen, aber keine absolute Bauverbote begründet. Da rund ein Fünftel des Kantons Waadt im Park liegt, ist der Bau von Mobilfunkanlagen darin unvermeidlich. Die Interessenabwägung ergab, dass das öffentliche Interesse an einer ausreichenden Mobilfunkversorgung – gestützt auf Art. 92 Abs. 2 BV und Art. 1 FMG – die Landschaftsschutzinteressen überwiegt, zumal kein alternativer Standort auf dem Gemeindegebiet gefunden werden konnte und das Grundstück in einer Bauzone liegt. Die NISV-Rügen erwiesen sich als unbegründet, da es sich um konventionelle (nicht adaptive) Antennen handelt und die Frequenzangaben in den standortspezifischen Datenblättern klar waren.

Das Urteil bestätigt die gefestigte Rechtsprechung, wonach Mobilfunkanlagen in Bauzonen grundsätzlich zonenkonform sind, keiner kommunalen Planung bedürfen und weder Ästhetikklauseln noch Naturschutzvorschriften die Erfüllung der bundesrechtlichen Versorgungspflicht vereiteln dürfen. Die Gemeindeautonomie findet dort ihre Grenzen, wo sie der Anwendung zwingenden Bundesrechts entgegensteht.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.