SR 0.101 (EMRK)
In Kraft0.101 — Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Bundesgericht hebt Sicherheitshaftanordnung auf, weil dem Beschuldigten an der Haftverhandlung das Replikrecht auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft verweigert wurde.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schuldspruch wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, Freiheitsstrafe von neun Jahren und stationäre Massnahme ab.
Art. 6
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Ausstandsentscheid nicht ein, weil die Begründung offensichtlich ungenügend ist.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Gutachteranordnung im Eheschutzverfahren mangels hinreichender Begründung nicht ein.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Nichtanhandnahmeverfügung nicht ein, weil der Beschwerdeführer die vorinstanzliche Begründung ungenügend angefochten hat.
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil die Berufungserklärung ohne Rechtsbegehren den Anforderungen von Art. 399 Abs. 3 StPO nicht genügt.
Bundesgericht heisst Beschwerde eines verurteilten Franzosen gut und gewährt ihm Anspruch auf richterliche Überprüfung des Überstellungsverweigerungsentscheids.
Bundesgericht weist Beschwerde ab und verneint Parteientschädigung, weil das Ausstandsgesuch gegen den Staatsanwalt mutmasslich abgewiesen worden wäre.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen sexueller Nötigung und verwirft Beschwerde gegen Beweiswürdigung der Vorinstanz als unbegründet.
Klimaaktivistin der Extinction-Rebellion-Blockade auf Zürcher Quaibrücke vom 20. Juni 2020 wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe schuldig gesprochen.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verurteilung wegen Veruntreuung ab und bestätigt Freiheitsstrafe von 42 Monaten.
Art. 7
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schuldspruch wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, Freiheitsstrafe von neun Jahren und stationäre Massnahme ab.
Klimaaktivistin der Extinction-Rebellion-Blockade auf Zürcher Quaibrücke vom 20. Juni 2020 wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe schuldig gesprochen.
Art. 8
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil der Beschwerdeführer die vorinstanzliche Nichteintretensbegründung nicht sachbezogen anficht.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Obhutszuteilung und Zustimmung zum Wegzug des Kindes nach Kolumbien mangels hinreichender Begründung nicht ein.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Landesverweisung von 7 Jahren und Freiheitsstrafe von 44 Monaten für einen brasilianischen Mehrfachtäter ab.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Entbindung vom Anwaltsgeheimnis ab, da Honorarinteresse des Anwalts das Geheimhaltungsinteresse des Klienten überwiegt.
Bundesgericht heisst Beschwerde eines verurteilten Franzosen gut und gewährt ihm Anspruch auf richterliche Überprüfung des Überstellungsverweigerungsentscheids.
Portugiesische Staatsangehörige verliert Aufenthaltsbewilligung, da sie bei Eintritt der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit (Juli 2019) die Arbeitnehmereigenschaft gemäss FZA bereits verloren hatte.
Bundesgericht verweigert montenegrinischem Staatsangehörigen den Familiennachzug wegen schwerwiegender und wiederholter Vorstrafen in Italien.
Klimaaktivistin der Extinction-Rebellion-Blockade auf Zürcher Quaibrücke vom 20. Juni 2020 wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe schuldig gesprochen.
Art. 9
Bundesgericht verweigert Dispensation vom Schwimmunterricht für Sohn palmarianischer Eltern; obligatorischer Schulunterricht hat Vorrang vor religiösen Vorschriften.
Art. 10
Bundesgericht bestätigt Verurteilung einer Klimaaktivistin wegen Nötigung und Störung des Trambetriebs nach unbewilligter Blockade der Zürcher Quaibrücke.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung und Störung des Trambetriebs nach der unbewilligten Blockade der Zürcher Quaibrücke im Juni 2020.
Klimaaktivist der Quaibrücken-Blockade vom 20. Juni 2020 in Zürich wegen Nötigung und Störung von Betrieben zu Recht verurteilt.
Klimaaktivistin der Extinction-Rebellion-Blockade auf Zürcher Quaibrücke vom 20. Juni 2020 wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe schuldig gesprochen.
Klimaaktivistin, die als 'Peace Keeperin' an unbewilligter Quaibrücken-Blockade teilnahm, wird wegen Nötigung und Störung des Trambetriebs schuldig gesprochen.
Art. 11
Bundesgericht bestätigt Verurteilung einer Klimaaktivistin wegen Nötigung und Störung des Trambetriebs nach unbewilligter Blockade der Zürcher Quaibrücke.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung und Störung des Trambetriebs nach der unbewilligten Blockade der Zürcher Quaibrücke im Juni 2020.
Klimaaktivist der Quaibrücken-Blockade vom 20. Juni 2020 in Zürich wegen Nötigung und Störung von Betrieben zu Recht verurteilt.
Klimaaktivistin der Extinction-Rebellion-Blockade auf Zürcher Quaibrücke vom 20. Juni 2020 wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe schuldig gesprochen.
Klimaaktivistin, die als 'Peace Keeperin' an unbewilligter Quaibrücken-Blockade teilnahm, wird wegen Nötigung und Störung des Trambetriebs schuldig gesprochen.
Art. 12
Art. 13
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil der Beschwerdeführer die vorinstanzliche Nichteintretensbegründung nicht sachbezogen anficht.
Art. 14
Art. 15
Art. 17
Art. 18
Art. 19
Art. 25
Art. 28
Art. 32
Art. 34
Art. 35
Art. 38
Art. 39
Art. 41
Art. 43
Art. 44
Art. 46
Art. 50
Art. 53
Art. 58
Art. 64
Art. 5 Ziff. 3
Bundesgericht hebt Sicherheitshaftanordnung auf, weil dem Beschuldigten an der Haftverhandlung das Replikrecht auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft verweigert wurde.
Art. 5 Ziff. 4
Bundesgericht hebt Sicherheitshaftanordnung auf, weil dem Beschuldigten an der Haftverhandlung das Replikrecht auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft verweigert wurde.
Art. 6 Ziff. 1
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil der Beschwerdeführer die vorinstanzliche Nichteintretensbegründung nicht sachbezogen anficht.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Versicherten ab, weil der ermittelte Invaliditätsgrad von höchstens 37 % den Rentenschwellenwert von 40 % nicht erreicht.
Bundesgericht hebt Sicherheitshaftanordnung auf, weil dem Beschuldigten an der Haftverhandlung das Replikrecht auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft verweigert wurde.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schuldspruch wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, Freiheitsstrafe von neun Jahren und stationäre Massnahme ab.
Bundesgericht weist Beschwerde eines Solidarbürgen ab, der die Nichtigkeit eines nachträglich ausgestellten Pfandausfallscheins geltend machte.
Bundesgericht hebt Raubverurteilung auf, weil Vorinstanz Mittäterschaft auf Sachverhaltsmerkmale stützte, die in der Anklageschrift nicht umschrieben waren.
Bundesgericht weist Ausstandsbegehren gegen Handelsgerichtspräsidenten ab, der in einer Vergleichsverhandlung den möglichen Konkurs der Beschwerdeführerin erwähnt hatte.
Bundesgericht bestätigt vorsorgliche Schliessung einer Zahnarztpraxis in AR wegen unbewilligter Behandlungen und abgelaufener Medikamente.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung ab und verneint Willkür bei Geschwindigkeitsmessung sowie Verletzung des Beschleunigungsgebots.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit einem Kind; Anklagegrundsatz und Beweiswürdigung wurden nicht verletzt.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Ergotherapie-Studentin gegen ihr Scheitern beim Bachelor-Arbeitsprojekt an der HES-SO ab.
Art. 6 Ziff. 2
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schuldspruch wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, Freiheitsstrafe von neun Jahren und stationäre Massnahme ab.
Bundesgericht weist Beschwerde eines Tierarztes ab, der ein an Cushing-Syndrom leidendes Pferd trotz Warnungen von Kollegen nur homöopathisch behandelt hatte.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung einer Polizistin wegen unrechtmässiger Aneignung der Waffensammlung ihres Ex-Partners gestützt auf Indizien.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und Nötigung im häuslichen Umfeld; Freiheitsstrafe von 9 Monaten bedingt bleibt.
Art. 6 Ziff. 3 lit. a
Bundesgericht hebt Raubverurteilung auf, weil Vorinstanz Mittäterschaft auf Sachverhaltsmerkmale stützte, die in der Anklageschrift nicht umschrieben waren.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit einem Kind; Anklagegrundsatz und Beweiswürdigung wurden nicht verletzt.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und Nötigung im häuslichen Umfeld; Freiheitsstrafe von 9 Monaten bedingt bleibt.
Art. 6 Ziff. 3 lit. b
Bundesgericht hebt Raubverurteilung auf, weil Vorinstanz Mittäterschaft auf Sachverhaltsmerkmale stützte, die in der Anklageschrift nicht umschrieben waren.
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit einem Kind; Anklagegrundsatz und Beweiswürdigung wurden nicht verletzt.
Art. 6 Ziff. 3 lit. c
Bundesgericht hebt Raubverurteilung auf, weil Vorinstanz Mittäterschaft auf Sachverhaltsmerkmale stützte, die in der Anklageschrift nicht umschrieben waren.
Art. 9 Ziff. 2
Bundesgericht verweigert Dispensation vom Schwimmunterricht für Sohn palmarianischer Eltern; obligatorischer Schulunterricht hat Vorrang vor religiösen Vorschriften.