2D_17/2025 — Échec au projet de travail de bachelor

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Bundesgericht weist Beschwerde einer Ergotherapie-Studentin gegen ihr Scheitern beim Bachelor-Arbeitsprojekt an der HES-SO ab.

Échec au projet de travail de bachelor

Dossiernummer 2D_17/2025
Entscheiddatum 23.01.2026
Publikationsdatum 16.03.2026
Abteilung IIe Cour de droit public
Rechtsgebiet Instruction et formation professionnelle
Sprache fr
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Eine Studentin der Ergotherapie an der Haute école de travail social et de la santé in Lausanne erhielt für ihr Bachelor-Arbeitsprojekt (Modul 2481) die Note F und focht diesen Entscheid durch alle Instanzen bis zum Bundesgericht an. Sie rügte keine inhaltliche Bewertung ihrer Fähigkeiten, sondern formelle Mängel im Begleitverfahren: unzulässige Einschränkung auf das Format Literaturübersicht, Verweigerung eines Direktorenwechsels, Verletzung des Gleichbehandlungsgebots, Verstösse gegen Treu und Glauben sowie eine unverhältnismässige Sanktion. Da die Beschwerdeführerin formelle und verfahrensrechtliche Aspekte und nicht die Leistungsbewertung selbst anfocht, war die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zulässig, der subsidiäre Verfassungsbeschwerde-Weg hingegen verschlossen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde vollumfänglich ab. Die Empfehlung zum Format Literaturübersicht war sachlich begründet und nicht willkürlich; der Direktorenwechsel scheiterte daran, dass die Studentin die vorgesehenen Verfahrensschritte nicht rechtzeitig einleitete; die verlängerte Verteidigung stellte keinen Verfahrensfehler dar; und das Notensystem des Reglements HES-SO ist verhältnismässig, zumal ein Wiederholungsversuch möglich bleibt. Der Entscheid bestätigt, dass Studierende an Fachhochschulen formelle Mängel im Prüfungsverfahren rechtzeitig und auf dem vorgesehenen Instanzenzug geltend machen müssen, andernfalls sie sich nicht nachträglich auf diese berufen können.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.