1C_318/2024 — Verkehrspolizeiliche Anordnungen auf Kantonsstrassen in den Gemeinden Bottmingen

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Bundesgericht weist Beschwerde gegen Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen in drei Baselbieter Gemeinden ab und bestätigt Lärmschutz als gültigen Anordnungsgrund.

Verkehrspolizeiliche Anordnungen auf Kantonsstrassen in den Gemeinden Bottmingen, Oberwil und Therwil (Tempo 30)

Dossiernummer 1C_318/2024
Entscheiddatum 27.03.2026
Publikationsdatum 27.04.2026
Abteilung I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Strassenbau und Strassenverkehr
Sprache de
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Art. 32 Abs. 3 SVG und Art. 108 SSV erlauben den zuständigen Behörden, gestützt auf ein Gutachten von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts abzuweichen, um übermässige Lärmbelastungen zu reduzieren. Im Dezember 2021 ordnete die Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft auf Kantonsstrassen in Bottmingen, Oberwil und Therwil Tempo-30-Zonen an. Der TCS beider Basel und ein Anwohner fochten diese Anordnungen durch alle kantonalen Instanzen an und gelangten schliesslich ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass die Lärmimmissionen gemäss Art. 38 Abs. 1 LSV zulässigerweise durch Berechnungen mit dem Modell sonROAD18 ermittelt wurden und die Erfahrungen einer anderen Gemeinde die Vertrauenswürdigkeit dieser Methode nicht generell in Frage stellen. Der Einbau lärmarmer Beläge erweist sich nicht als gleichwertige Alternative, da deren Langzeitwirkung geringer ist als eine Temporeduktion. Das Argument der Beeinträchtigung von Blaulichtorganisationen überzeugte das Gericht nicht, da die örtlichen Verhältnisse ohnehin hohe Geschwindigkeiten ausschliessen und Art. 100 Ziff. 4 SVG Einsatzfahrten unter gebotener Sorgfalt ermöglicht.

Das Urteil bekräftigt den erheblichen Gestaltungsspielraum der Behörden bei Verkehrsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen und bestätigt, dass Temporeduktionen als primäre und kosteneffiziente Massnahme vor baulichen Eingriffen angeordnet werden dürfen, ohne dass Modellberechnungen durch konkrete Lärmmessungen ersetzt werden müssen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.