SR 741.11 (VRV)
In Kraft741.11 — Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
VRV regelt Strassenverkehrsregeln. Ab 1.7.2026: Rechtsfahrgebot bei Verkehrsinseln präzisiert, Ausnahme für Autobahnmittelstreifen-Durchfahrten ergänzt.
Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Kurzanalyse
Art. 7 VRV stellt klar, dass Linksabbieger an Verkehrsinseln in der Mitte von Verzweigungen links vorbeifahren dürfen. Art. 36 Abs. 2 VRV ergänzt eine Ausnahmeregelung für das Überqueren von Autobahnmittelstreifen bei Durchfahrten mit gelb-orangen Markierungen oder eingeschalteten Unterflurleuchten. Zusätzlich erfolgen redaktionelle Sprachbereinigungen im französischen und italienischen Text.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Bundesgericht weist Beschwerde einer Autofahrerin ab, die eine Fussgängerin auf einem Fussgängerstreifen übersehen und verletzt hatte.
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Art. 12
Bundesgericht tritt auf wiederholtes Revisionsgesuch gegen Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung erneut nicht ein.
Art. 13
Art. 14
Art. 15
Bundesgericht weist Beschwerde einer Nachbarin gegen Baubewilligung für Einfamilienhaus in Rüttenen ab, da das Bauprojekt ausserhalb des übergangsrechtlichen Gewässerraums liegt.
Art. 16
Art. 17
Art. 18
Art. 19
Art. 20
Art. 21
Art. 23
Art. 25
Art. 27
Art. 28
Art. 29
Art. 33
Art. 34
Art. 35
Bundesgericht heisst Beschwerde gut und rügt, dass Behörden eine Demonstration auf der Nationalstrasse N01 ohne Prüfung milderer Massnahmen verweigert haben.
Art. 36
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen grober SVG-Verletzung nach Rechtsüberholmanöver und erzwungenem Spurwechsel auf A1 bei Morges.
Art. 39
Art. 40
Art. 41
Art. 42
Art. 45
Art. 46
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung und Störung des Trambetriebs nach der unbewilligten Blockade der Zürcher Quaibrücke im Juni 2020.
Klimaaktivist der Quaibrücken-Blockade vom 20. Juni 2020 in Zürich wegen Nötigung und Störung von Betrieben zu Recht verurteilt.
Art. 47
Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung und Störung des Trambetriebs nach der unbewilligten Blockade der Zürcher Quaibrücke im Juni 2020.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Autofahrerin ab, die eine Fussgängerin auf einem Fussgängerstreifen übersehen und verletzt hatte.
Klimaaktivist der Quaibrücken-Blockade vom 20. Juni 2020 in Zürich wegen Nötigung und Störung von Betrieben zu Recht verurteilt.
Art. 54
Art. 55
Art. 56
Art. 57
Art. 58
Art. 59
Art. 66
Art. 67
Art. 70
Art. 73
Art. 88
Art. 90
Art. 96
Art. 97
Art. 2a
Art. 3a
Art. 3b
Art. 4a
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Volksabstimmung über Schaffhauser Verkehrsflussinitiative ab und erklärt diese für gültig.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen in drei Baselbieter Gemeinden ab und bestätigt Lärmschutz als gültigen Anordnungsgrund.