8C_802/2023 — Unfallversicherung (Heilbehandlung; Taggeld; prozessuale Revision)

75 ★ Zur Publikation vorgesehen

Bundesgericht heisst Beschwerde eines Unfallversicherten teilweise gut und weist die Sache zur polydisziplinären Begutachtung an die Suva zurück.

Unfallversicherung (Heilbehandlung; Taggeld; prozessuale Revision)

Dossiernummer 8C_802/2023
Entscheiddatum 27.03.2026
Publikationsdatum 23.04.2026
Abteilung IV. öffentlich-rechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Unfallversicherung
Sprache de
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Das UVG verpflichtet die Suva zur Ausrichtung von Heilbehandlung und Taggeld, solange der medizinische Endzustand nicht erreicht ist. Streitig war, ob die Suva die Leistungen per 25. Januar 2022 zu Recht eingestellt und bereits ausgerichtete Taggelder von Fr. 30'550.50 zurückgefordert hatte, nachdem eine von der Haftpflichtversicherung in Auftrag gegebene verdeckte Observation Diskrepanzen zum geltend gemachten Beschwerdebild gezeigt hatte.

Das Bundesgericht bestätigte zunächst, dass das Observationsmaterial der Haftpflichtversicherung (Allianz) rechtmässig erhoben und von der Suva gestützt auf Art. 43a Abs. 6 ATSG verwendet werden durfte, da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. In der Sache stellte das Gericht jedoch fest, dass die beim Versicherten diagnostizierte chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10 F45.41) eine vertiefende Prüfung nach den Indikatoren gemäss BGE 141 V 281 erfordert. Das Observationsmaterial allein reicht für den Nachweis der vollen Arbeitsfähigkeit nicht aus, zumal keine Simulation oder Aggravation belegt war, sondern lediglich Inkonsistenzhinweise vorlagen. Die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung ist daher unvollständig.

Das Urteil verdeutlicht, dass Observationsergebnisse zwar verwertbar sind, aber eine polydisziplinäre Begutachtung nicht ersetzen können, wenn psychosomatische Störungen im Raum stehen und die Indikatoren nach BGE 141 V 281 noch nicht geprüft wurden. Die Suva muss nun eine koordinierte Begutachtung – vorzugsweise mit der Invalidenversicherung – durchführen, bevor sie über Leistungseinstellung und Rückforderung neu verfügen kann.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.