SR 961.01 (VAG)
In Kraft961.01 — Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG)
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Bundesgericht weist Beschwerde einer Krankenversichererin ab und bestätigt, dass die FINMA Prämienerhöhungen auf die marktexogene Teuerung begrenzen darf.
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Bundesgericht weist Beschwerde einer Krankenversichererin ab und bestätigt, dass die FINMA Prämienerhöhungen auf die marktexogene Teuerung begrenzen darf.
Art. 5
Bundesgericht weist Beschwerde einer Krankenversichererin ab und bestätigt, dass die FINMA Prämienerhöhungen auf die marktexogene Teuerung begrenzen darf.
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 12
Art. 14
Art. 15
Art. 16
Art. 20
Art. 30
Art. 31
Bundesgericht weist Beschwerde einer Krankenversichererin ab und bestätigt, dass die FINMA Prämienerhöhungen auf die marktexogene Teuerung begrenzen darf.
Art. 36
Art. 37
Art. 38
Bundesgericht weist Beschwerde einer Krankenversichererin ab und bestätigt, dass die FINMA Prämienerhöhungen auf die marktexogene Teuerung begrenzen darf.
Art. 40
Art. 44
Art. 46
Bundesgericht weist Beschwerde einer Krankenversichererin ab und bestätigt, dass die FINMA Prämienerhöhungen auf die marktexogene Teuerung begrenzen darf.
Art. 47
Art. 51
Art. 54
Art. 60
Art. 61
Art. 73
Art. 84
Art. 85
Art. 90
Art. 9a
Art. _general
Bundesgericht heisst Beschwerde eines Unfallversicherten teilweise gut und weist die Sache zur polydisziplinären Begutachtung an die Suva zurück.