4A_426/2025 — Pädiatrische Verlängerung eines ergänzenden Schutzzertifikates für den Wirkstoff

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Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.

Pädiatrische Verlängerung eines ergänzenden Schutzzertifikates für den Wirkstoff Atezolizumab,

Dossiernummer 4A_426/2025
Entscheiddatum 29.01.2026
Publikationsdatum 24.04.2026
Abteilung I. zivilrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht
Sprache de
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Das Patentgesetz sieht vor, dass Inhaber ergänzender Schutzzertifikate (ESZ) eine sechsmonatige pädiatrische Verlängerung beantragen können, wenn sie die Wirksamkeit und Sicherheit ihres Arzneimittels für Kinder wissenschaftlich nachgewiesen haben. Gesetzliche Voraussetzung ist dabei die Einreichung einer Bestätigung des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) zusammen mit dem Gesuch. Fehlt diese, setzt das IGE eine nicht erstreckbare Nachfrist von zwei Monaten.

Die Beschwerdeführerinnen, Inhaberinnen eines ESZ für den Krebswirkstoff Atezolizumab, reichten das Verlängerungsgesuch ohne die erforderliche Swissmedic-Bestätigung ein und versäumten auch die zweimonatige Nachfrist. Die entsprechende E-Mail-Korrespondenz mit Swissmedic leiteten sie dem IGE erst rund fünf Monate nach Fristablauf weiter. Das IGE trat auf das Gesuch nicht ein; Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht schützten diesen Entscheid. Das Bundesgericht hielt fest, dass die Spezialvorschriften des Patentrechts als lex specialis Art. 32 Abs. 2 VwVG verdrängen, wonach verspätete ausschlaggebende Vorbringen ausnahmsweise berücksichtigt werden könnten.

Der Entscheid unterstreicht den strikten Fristencharakter im Schutzzertifikatsrecht: Fristen zur Verbesserung unvollständiger Gesuche sind gesetzlich fixiert und weder erstreckbar noch durch allgemeine Verwaltungsverfahrensgrundsätze überwindbar. Pharmazeutische Unternehmen müssen sicherstellen, behördliche Bestätigungen rechtzeitig einzuholen, da Versäumnisse unwiederbringlich zum Rechtsverlust führen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.