SR 812.21 (HMG)
In Kraft812.21 — Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Heilmittelgesetz wird durch BPG-Revision mitgeändert. Ab 2027-01-01: Anpassung personalrechtlicher Verweisungen an das revidierte BPG.
BPG-Totalrevision modernisiert Bundespersonalrecht: neue Regeln für Personalverleih, Datenschutz, Whistleblowing und Arbeitsverhältnisse ab 2027.
Kurzanalyse
Das Heilmittelgesetz wird im Rahmen der BPG-Revision formell nachgeführt. Die Änderungen beschränken sich auf Verweisanpassungen an das revidierte BPG ohne inhaltliche Substanz.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 9
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 10
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 11
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.