SR 232.14 (PatG)
In Kraft232.14 — Bundesgesetz vom 25. Juni 1954 über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG)
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Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 7
Art. 8
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 9
Art. 13
Art. 14
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 17
Art. 18
Art. 20
Art. 24
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 26
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 27
Art. 28
Art. 29
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 32
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 33
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 34
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 41
Art. 46
Art. 47
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 49
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 50
Art. 51
Art. 52
Art. 53
Art. 57
Art. 58
Art. 59
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 65
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 66
Art. 67
Art. 69
Art. 72
Art. 73
Art. 74
Art. 75
Art. 76
Art. 77
Bundesgericht weist Beschwerde gegen abgewiesenes Gesuch um vorsorgliche Beweisabnahme in Patentsache ab, weil der Anspruch nicht glaubhaft gemacht wurde.
Art. 78
Art. 79
Art. 86
Art. 106
Art. 111
Art. 112
Art. 118
Art. 128
Art. 142
Art. 8a
Art. 28a
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 46a
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 58a
Art. 59a
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 140a
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 140b
Art. 140c
Art. 140d
Art. 140e
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 140k
Art. 140l
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 140m
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 140n
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 140o
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 140s
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 140t
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 140y
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.