SR 172.021 (VwVG)
In Kraft172.021 — Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG)
Bundesgerichtsurteile
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Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die Begründungsanforderungen nicht erfüllt und den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat.
Art. 1
Bundesgericht heisst Beschwerde gut, weil eine Rückweisung an die Verwaltung als vollständiges Obsiegen gilt und keine Kostenauflage an den Beschwerdeführer erlaubt.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen kantonale Kostenvorschussverfügung ab, weil die Beschwerdeführerin zuvor keine Armenrechtsbegehren gestellt hatte.
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil elektronische Einreichung einer Revisionsbegehren im Neuenburger Sozialversicherungsverfahren vor 2026 unzulässig war.
Bruder einer Verbeiständeten scheitert mit Fr. 342'145 Staatshaftungsklage wegen fehlender Aktivlegitimation nach Art. 454 ZGB und Verjährung des kantonalen Anspruchs.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Bruder einer Verbeiständeten scheitert mit Fr. 342'145 Staatshaftungsklage wegen fehlender Aktivlegitimation nach Art. 454 ZGB und Verjährung des kantonalen Anspruchs.
Art. 10
Art. 11
Art. 12
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Sistierung eines Einbürgerungsverfahrens ab, weil gegen eine vom Bewerber geführte Gesellschaft in Deutschland Strafermittlungen laufen.
Art. 13
Art. 14
Art. 15
Art. 16
Art. 18
Art. 19
Art. 20
Art. 21
Art. 22
Art. 23
Art. 24
IV-Beschwerde wegen verspäteter Kostenvorschusszahlung zu Recht unzulässig erklärt, da Wiederherstellungsgrund nicht belegt.
Art. 25
Bundesgericht weist Beschwerde gegen CERN-Entscheid ab, da Streitigkeiten über Urheberrechte an der Software FLUKA dem TAOIT-Verfahren unterliegen.
Art. 26
Art. 27
Art. 28
Art. 29
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Russische Mutter einer Schweizerin hat keinen Aufenthaltsanspruch, weil kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis nach Art. 8 EMRK besteht.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Auslieferung an Italien nicht ein, weil kein besonders bedeutender Fall im Sinne von Art. 84 BGG vorliegt.
Art. 30
Art. 32
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des IGE ab, weil die erforderliche Swissmedic-Bestätigung für die pädiatrische ESZ-Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Art. 33
Art. 34
Art. 35
Art. 36
Art. 38
Bundesgericht weist Beschwerde von Genfer Spitalmitarbeitern ab, die nach einem Streik eine Verwarnung aus ihrer Personalakte entfernen lassen wollten.
Art. 39
Art. 40
Art. 41
Art. 42
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die Begründungsanforderungen nicht erfüllt und den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat.
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 44
Art. 45
Art. 46
Art. 47
Art. 48
Art. 49
Patentrechtliche Akteneinsicht beim IGE umfasst keine Rechtsschriften aus nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor BVGer und BGer.
Art. 50
Art. 51
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 52
Art. 53
Art. 54
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegenstandslos wird, sobald die Behörde einen Entscheid erlassen hat.
Art. 55
Art. 56
Art. 57
Art. 58
Art. 60
Art. 61
Art. 62
Art. 63
Art. 64
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 65
Bundesgericht bestätigt Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege, weil die Beschwerde gegen eine ESTI-Verfügung über einen Sicherheitsnachweis aussichtslos war.
Art. 66
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die Begründungsanforderungen nicht erfüllt und den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat.
Art. 67
Bundesgericht weist IV-Rentenstreit zurück, weil die Vorinstanz alternative Rückkommensgründe trotz ausdrücklichem Parteiantrag nicht geprüft hat.
Art. 68
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die Begründungsanforderungen nicht erfüllt und den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat.
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 69
Art. 70
Art. 71
Art. 72
Art. 73
Art. 74
Art. 82
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die Begründungsanforderungen nicht erfüllt und den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat.
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 83
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die Begründungsanforderungen nicht erfüllt und den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat.
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 85
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 86
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 89
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die Begründungsanforderungen nicht erfüllt und den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat.
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 90
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die Begründungsanforderungen nicht erfüllt und den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat.
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 95
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die Begründungsanforderungen nicht erfüllt und den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat.
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 97
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 100
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 105
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 106
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die Begründungsanforderungen nicht erfüllt und den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat.
Bundesgericht weist Beschwerde eines gekündigten Rechtspraktikanten ab und bestätigt, dass eine Probezeitkündigung ohne Mahnung und Bewährungsfrist rechtmässig ist.
Art. 108
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die Begründungsanforderungen nicht erfüllt und den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat.
Art. 144
Art. 11b
Art. 21a
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil elektronische Einreichung einer Revisionsbegehren im Neuenburger Sozialversicherungsverfahren vor 2026 unzulässig war.
Art. 22a
Art. 25a
Art. 30a
Art. 33a
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Auslieferung an Italien nicht ein, weil kein besonders bedeutender Fall im Sinne von Art. 84 BGG vorliegt.
Art. 33b
Art. 46a
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegenstandslos wird, sobald die Behörde einen Entscheid erlassen hat.
Art. 71a
Art. _general
Bundesgericht weist Beschwerde eines Spitalangestellten ab, der wegen wiederholter sexueller Belästigung und Beschimpfungen von Kolleginnen entlassen wurde.