9C_673/2025 — Krankenversicherung (Restfinanzierung der Pflegekosten)
5Bundesgericht bestätigt Zuständigkeit der Stadt Rorschach für Restfinanzierung von Pflegekosten, da kein Wohnsitzwechsel des Versicherten nachgewiesen wurde.
Krankenversicherung (Restfinanzierung der Pflegekosten)
Nach Art. 25a Abs. 5 KVG ist für die Restfinanzierung nicht von Sozialversicherungen gedeckter Pflegekosten derjenige Kanton zuständig, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat, wobei ein Pflegeheimaufenthalt keine neue Zuständigkeit begründet. Im Kanton St. Gallen trägt die politische Wohnsitzgemeinde den Restfinanzierungsanteil. Strittig war, ob die Verfügung der SVA St. Gallen vom 20. Juni 2019, welche die Zuständigkeit der Stadt Rorschach für die Pflegekostenrestfinanzierung festlegte, im Wege der Wiedererwägung aufzuheben sei, weil der Versicherte seinen Wohnsitz vor Heimeintritt durch mehrere Umzüge – namentlich nach Y./TG – bereits verlegt haben soll.
Das Bundesgericht bestätigte den vorinstanzlichen Entscheid und verneinte die zweifellose Unrichtigkeit der Verfügung vom 20. Juni 2019 als Voraussetzung für eine Wiedererwägung nach Art. 53 Abs. 2 ATSG. Die Wohnsitzbestimmung bei beistandschaftlich betreuten Personen mit häufigen, ungeplanten Wohnortwechseln und klinischen Aufenthalten ist komplex und erfordert einen Ermessensentscheid. Die Stadt Rorschach vermochte nicht darzutun, dass einzig der Schluss auf einen Wohnsitzwechsel denkbar gewesen wäre. Zudem hätte sie die damalige Verfügung fristgerecht anfechten können; das nachträgliche Wiedererwägungsgesuch stellt einen unzulässigen Versuch dar, das Versäumte nachzuholen.
Das Urteil verdeutlicht, dass rechtskräftige Zuständigkeitsverfügungen im Bereich der Pflegekostenrestfinanzierung nur unter sehr engen Voraussetzungen wiedererwägungsweise korrigiert werden können. Gemeinden, die ihre Zuständigkeit für die Restfinanzierung bestreiten, müssen Verfügungen der Ausgleichskasse innerhalb der ordentlichen Rechtsmittelfrist anfechten.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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