9C_649/2025 — Impôts cantonaux et communaux du canton de Genève et impôt fédéral direct, pério

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Bundesgericht heisst Beschwerde einer ausländischen Gesellschaft gegen Genfer Steuerveranlagung teilweise gut und stellt Verjährung für das Steuerjahr 2010 fest.

Impôts cantonaux et communaux du canton de Genève et impôt fédéral direct, périodes fiscales 2010 à 2014

Dossiernummer 9C_649/2025
Entscheiddatum 17.02.2026
Publikationsdatum 27.03.2026
Abteilung IIIe Cour de droit public
Rechtsgebiet Finances publiques & droit fiscal
Sprache fr
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Das DBG und das StHG regeln die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Gesellschaften mit Betriebsstätte in der Schweiz sowie die Voraussetzungen der versuchten Steuerhinterziehung. Streitig war, ob eine auf den Britischen Jungferninseln inkorporierte Gesellschaft in Genf eine Betriebsstätte unterhielt, ob ihr Hauptaktionär als wirtschaftlich Berechtigter geldwerte Leistungen erhielt, ob eine Ermessensveranlagung zulässig war und ob die Strafsanktionen wegen versuchter Steuerhinterziehung für die Steuerperioden 2010 bis 2014 rechtmässig waren.

Das Bundesgericht bestätigt im Wesentlichen die kantonale Beurteilung: Die Gesellschaft verfügte aufgrund der in Genf entfalteten Aktivitäten ihres Direktors und der dort sichergestellten Geschäftsdokumente über eine Betriebsstätte in Genf; die Buchhaltung war nicht aussagekräftig, weshalb eine Ermessensveranlagung zulässig war; die Zahlungen an den Direktor stellten geldwerte Leistungen dar. Gutzuheissen ist die Beschwerde einzig, weil das Recht zur Veranlagung für das Jahr 2010 zwischenzeitlich verjährt ist. Die Verfolgungsverjährung für die versuchte Steuerhinterziehung beginnt erst mit Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zu laufen.

Der Entscheid bestätigt, dass Rechtsgutachten prozessual lediglich als Parteibehauptungen gelten und keine erhöhte Beweiskraft entfalten. Zudem präzisiert das Bundesgericht, dass die aufsichtsrechtliche Beurteilung durch die FINMA die Steuerbehörden bei der Prüfung der Steuerpflicht nicht bindet, da beide Regelungsbereiche unterschiedliche Ziele verfolgen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.