SR 272 (ZPO)
In Kraft272 — Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
ZPO erhält neues Schnellverfahren: Gericht verfügt bei Grundstücksbesetzungen innert 5 Tagen gegenüber unbestimmtem Personenkreis – Einsprache innert 10 Tagen.
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken)
ZGB/ZPO: Erleichterter Besitzesschutz bei Grundstücksbesetzungen – flexiblere Selbsthilfe und neues gerichtliches Schnellverfahren ab 1. Juli 2026.
Kurzanalyse
Die ZPO wird um einen neuen Abschnitt «Gerichtliche Verfügung» (Art. 260a/260b) ergänzt: Der Besitzer kann beim Gericht eine Verfügung gegen einen unbestimmten Personenkreis beantragen, das Gericht entscheidet spätestens innert fünf Tagen im summarischen Verfahren. Auf Antrag ist vorzeitige Vollstreckung möglich; betroffene Personen können innert zehn Tagen Einsprache erheben, bei vorzeitiger Vollstreckung ohne Begründungspflicht, haben aber innert zehn Tagen Klage zu erheben.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Art. 1
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Bundesgericht weist Beschwerde von Cable-Tec AG ab, da Firma Kabeltec Group Schweiz AG trotz identischem Sinngehalt keine firmen- oder lauterkeitsrechtliche Verwechslungsgefahr begründet.
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt Verwechslungsgefahr zwischen den Firmenbezeichnungen 'Spas'Sion' und 'Spassion' im Walliser Spa-Markt.
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil die Klägerin beim Erstdepot der Marke in der Schweiz kein vorbestehendes Vorzugsrecht an den strittigen Zeichen besass.
Art. 6
Bundesgericht weist Beschwerde eines kurdischen Aktivisten ab, dem PostFinance wegen US-Sanktionsliste ein Konto verweigerte.
Art. 7
Bundesgericht weist Beschwerde auf Krankentaggelder ab, weil die Versicherte eine Arbeitsunfähigkeit mangels Arztzeugnissen und qualifizierter Fachärzte nicht hinreichend beweisen konnte.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Versicherten ab, weil sie nach einer Handoperation die psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit ab Dezember 2024 nicht vollständig beweisen konnte.
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Art. 13
Art. 14
Art. 15
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Kündigung ab, da weder Mobbing noch durch den Arbeitgeber verursachte Krankheit nachgewiesen wurden.
Art. 17
Art. 18
Art. 20
Art. 21
Art. 22
Art. 23
Art. 25
Art. 26
Art. 27
Art. 28
Art. 29
Art. 31
Art. 32
Art. 33
Art. 34
Art. 35
Art. 36
Art. 39
Art. 41
Art. 42
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Nichteintreten des Obergerichts Schaffhausen nicht ein, weil der Beschwerdeführer keine hinreichende Begründung lieferte.
Art. 45
Art. 47
Bundesgericht tritt auf Beschwerde der Eltern gegen Kindesschutzmassnahmen nicht ein, weil die Beschwerdeschrift keine verfassungsmässigen Rügen enthält.
Bundesgericht verweigert definitive Rechtsöffnung zugunsten einer sanktionierten Gläubigerin, weil das Zahlungsverbot der Ukraine-Verordnung einer gesetzlichen Stundung gleichkommt.
Bundesgericht weist Ausstandsbegehren gegen Handelsgerichtspräsidenten ab, der in einer Vergleichsverhandlung den möglichen Konkurs der Beschwerdeführerin erwähnt hatte.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ablehnung eines Ausstandsgesuchs gegen Genfer Mietrichter ab, da kein Ausstandsgrund nach Art. 47 ZPO vorlag.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut: Genfer Richterablehnung war nicht verspätet und materiell zu prüfen, da Entscheid zur Fristwiederherstellung als auslösendes Moment galt.
Art. 48
Art. 49
Bundesgericht heisst Beschwerde gut: Genfer Richterablehnung war nicht verspätet und materiell zu prüfen, da Entscheid zur Fristwiederherstellung als auslösendes Moment galt.
Art. 50
Art. 51
Bundesgericht heisst Beschwerde gut: Genfer Richterablehnung war nicht verspätet und materiell zu prüfen, da Entscheid zur Fristwiederherstellung als auslösendes Moment galt.
Art. 52
Bundesgericht tritt auf Beschwerde der Eltern gegen Kindesschutzmassnahmen nicht ein, weil die Beschwerdeschrift keine verfassungsmässigen Rügen enthält.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen nachehelichen Unterhalt grösstenteils ab, heisst sie aber wegen aktenwidriger Steuerberechnung teilweise gut.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab, da Mandat aus Rechtsöffnungsverfahren nicht auf Konkursverfahren übergeht und keine schützenswerte Beeinträchtigung vorlag.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen provisorische Rechtsöffnung ab, weil der Bürge die Ungültigkeit des Bürgschaftsvertrags nicht glaubhaft gemacht hat.
Anfangsmiete nach 71%-Erhöhung bleibt auf altem Niveau: Vermieter scheitert mit Beschwerde, da Missbrauchsvermutung nicht widerlegt wurde.
Art. 53
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab, da Mandat aus Rechtsöffnungsverfahren nicht auf Konkursverfahren übergeht und keine schützenswerte Beeinträchtigung vorlag.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ablehnung einer Prozesskostensicherheit ab, da der pfändbare Erbanteil des Klägers eine erhebliche Gefährdung ausschliesst.
Art. 54
Art. 55
Bundesgericht weist Beschwerde gegen nachehelichen Unterhalt grösstenteils ab, heisst sie aber wegen aktenwidriger Steuerberechnung teilweise gut.
Bundesgericht weist Beschwerde ab und anerkennt den auf BVI-Gesellschaftsrecht gestützten Director einer BVI-Gesellschaft als gültige Vertretung gegenüber einer Schweizer Bank.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Arbeitgeberin ab und bestätigt Rückerstattungspflicht für Reise- und Telefonkosten eines Handelsreisenden.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die kantonale Hauptbegründung zur Unzulässigkeit der Berufung nicht angefochten hat.
Bundesgericht verweigert definitive Rechtsöffnung zugunsten einer sanktionierten Gläubigerin, weil das Zahlungsverbot der Ukraine-Verordnung einer gesetzlichen Stundung gleichkommt.
Bundesgericht weist Beschwerde der PostFinance ab und bestätigt deren Pflicht zur Kontoführung für einen US-sanktionierten, in der Schweiz nicht sanktionierten russischen Staatsangehörigen.
Bauhandwerkerpfandrecht auf mehreren Grundstücken erfordert substanziierte Darlegung der Aufteilung der Pfandsumme pro Grundstück.
Bundesgericht weist Beschwerde auf Krankentaggelder ab, weil die Versicherte eine Arbeitsunfähigkeit mangels Arztzeugnissen und qualifizierter Fachärzte nicht hinreichend beweisen konnte.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Softwarelieferantin ab und bestätigt Vertragsrücktritt nach wiederholten Fristversäumnissen und intransparenter Kommunikation.
Anwaltshonorar: Solidarhaftung des Auftraggebers bejaht; ungenügende Substanziierung separater Auftragsverhältnisse und treuwidrige Beanstandung der Rechnungsdetaillierung.
Bundesgericht: Terrain nu bleibt Terrain nu – Container machen Mietvertrag nicht zu Geschäftsraummiete; Kündigung und Ausweisung rechtmässig.
Art. 56
Bundesgericht weist Beschwerde um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist ab, weil neu eingereichte Arztberichte im kantonalen Beschwerdeverfahren unzulässige Noven darstellten.
Bauhandwerkerpfandrecht auf mehreren Grundstücken erfordert substanziierte Darlegung der Aufteilung der Pfandsumme pro Grundstück.
Art. 57
Bundesgericht weist Beschwerde von Grundstückverkäufern ab und bestätigt Eigentumsübertragung an Käufer trotz Einrede der abgeurteilten Sache.
Bundesgericht weist Beschwerde der PostFinance ab und bestätigt deren Pflicht zur Kontoführung für einen US-sanktionierten, in der Schweiz nicht sanktionierten russischen Staatsangehörigen.
Art. 58
Bundesgericht heisst Beschwerde im Scheidungsstreit teilweise gut, weil das Kantonsgericht die Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids zum hypothetischen Einkommen der Mutter missachtete.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Gesellschaft gegen Bank ab, weil die verlangte Rechenschaftspflicht nach OR 400 zu weit gefasst war.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Arbeitgeberin ab, die von ihrer Arbeitnehmerin Herausgabe sämtlicher Einnahmen aus genehmigter Nebentätigkeit verlangte.
Art. 59
Bundesgericht bestätigt, dass ein Erbverzichtsvertrag keine paulianisch anfechtbare Rechtshandlung ist, weil Gläubiger an einer Erbanwartschaft keine Exekutionsrechte haben.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil der Beschwerdeführer kein schutzwürdiges Interesse an der Beurteilung eines Annäherungs- und Kontaktverbots nachweisen konnte.
Bundesgericht weist Beschwerde von Grundstückverkäufern ab und bestätigt Eigentumsübertragung an Käufer trotz Einrede der abgeurteilten Sache.
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Konkurseröffnung nicht ein, weil die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss trotz Nachfrist nicht bezahlt hat.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung nicht ein, weil der Beschwerdeführer keine eigenständige Adhäsionsforderung hinreichend begründet hat.
Bundesgericht tritt auf Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer Eigentumsfreiheitsklage nicht ein, weil die Begründung den Anforderungen des strengen Rügeprinzips nicht genügt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Nichtanhandnahme nicht ein, da Zivilansprüche bereits in hängigem Arbeitsrechtsverfahren geltend gemacht werden.
Art. 60
Bundesgericht bestätigt, dass ein Erbverzichtsvertrag keine paulianisch anfechtbare Rechtshandlung ist, weil Gläubiger an einer Erbanwartschaft keine Exekutionsrechte haben.
Art. 61
Art. 62
Art. 63
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil fehlende Kostenvorschusszahlung im Kanton Neuenburg ohne überspitzten Formalismus zur Unzulässigerklärung führt.
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Art. 64
Bundesgericht bestätigt Unzuständigkeit der Schweizer Gerichte für elterliche Rechte, da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordmazedonien hat.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung nicht ein, weil der Beschwerdeführer keine eigenständige Adhäsionsforderung hinreichend begründet hat.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Nichtanhandnahme nicht ein, da Zivilansprüche bereits in hängigem Arbeitsrechtsverfahren geltend gemacht werden.
Art. 65
Art. 66
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Nichteintreten des Obergerichts Schaffhausen nicht ein, weil der Beschwerdeführer keine hinreichende Begründung lieferte.
Art. 67
Art. 68
Art. 69
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil mangelhafte Berufungsschrift allein keine fehlende Postulationsfähigkeit einer Partei begründet.
Art. 70
Art. 71
Art. 72
Art. 73
Art. 74
Art. 75
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Nichteintreten des Obergerichts Schaffhausen nicht ein, weil der Beschwerdeführer keine hinreichende Begründung lieferte.
Art. 76
Art. 77
Art. 78
Art. 79
Art. 81
Art. 82
Art. 83
Art. 84
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Bundesgericht weist Klage auf Rückforderung bezahlter Erschliessungskosten ab, da eine gültige Schuldgrundlage bestand.
Art. 85
Art. 86
Art. 87
Art. 88
Art. 89
Art. 90
Bundesgericht: Terrain nu bleibt Terrain nu – Container machen Mietvertrag nicht zu Geschäftsraummiete; Kündigung und Ausweisung rechtmässig.
Art. 91
Art. 92
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ablehnung eines Ausstandsgesuchs gegen Genfer Mietrichter ab, da kein Ausstandsgrund nach Art. 47 ZPO vorlag.
Art. 93
Art. 94
Art. 95
Bundesgericht weist Beschwerde einer Gesellschaft gegen Bank ab, weil die verlangte Rechenschaftspflicht nach OR 400 zu weit gefasst war.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde einer Privatklägerin nicht ein, weil sie keine zivilrechtlichen Ansprüche im Sinne von Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG dargetan hat.
Art. 96
Art. 97
Art. 98
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Kostenvorschuss nicht ein, weil die Beschwerdeführerin keinen drohenden nicht wiedergutzumachenden Nachteil nachweist.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid im Erbteilungsstreit nicht ein, weil Eintretensvoraussetzungen und sachliche Begründung fehlen.
Art. 99
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Sistierung eines Grundbuchberichtigungsverfahrens ab, weil der Ausgang des parallelen Schiedsverfahrens den Prozess hinfällig machen kann.
Bundesgericht weist Beschwerde von Grundstückverkäufern ab und bestätigt Eigentumsübertragung an Käufer trotz Einrede der abgeurteilten Sache.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid im Erbteilungsstreit nicht ein, weil Eintretensvoraussetzungen und sachliche Begründung fehlen.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ablehnung einer Prozesskostensicherheit ab, da der pfändbare Erbanteil des Klägers eine erhebliche Gefährdung ausschliesst.
Art. 100
Art. 101
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil fehlende Kostenvorschusszahlung im Kanton Neuenburg ohne überspitzten Formalismus zur Unzulässigerklärung führt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Konkurseröffnung nicht ein, weil die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss trotz Nachfrist nicht bezahlt hat.
Art. 102
Art. 103
Art. 104
Art. 105
Bundesgericht weist Beschwerde eines Fahrenden ab, der fremdes Grundstück als Schrottlager genutzt hatte und nun zur Räumung verpflichtet wird.
Art. 106
Bundesgericht weist Beschwerde einer Gesellschaft gegen Bank ab, weil die verlangte Rechenschaftspflicht nach OR 400 zu weit gefasst war.
Bundesgericht weist Beschwerde eines Vermieters ab, dem nach aussergerichtlicher Mietzinseinigung die Kosten des gegenstandslos gewordenen Berufungsverfahrens auferlegt wurden.
Bundesgericht bestätigt Auferlegung erstinstanzlicher Prozesskosten an die unterliegende Partei trotz Berufungserfolg, weil die Gegenseite in guten Treuen zur Klage veranlasst war.
Art. 107
Bundesgericht weist Beschwerde eines Vermieters ab, dem nach aussergerichtlicher Mietzinseinigung die Kosten des gegenstandslos gewordenen Berufungsverfahrens auferlegt wurden.
Bundesgericht bestätigt Auferlegung erstinstanzlicher Prozesskosten an die unterliegende Partei trotz Berufungserfolg, weil die Gegenseite in guten Treuen zur Klage veranlasst war.
Art. 108
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Nichteintreten des Obergerichts Schaffhausen nicht ein, weil der Beschwerdeführer keine hinreichende Begründung lieferte.
Art. 109
Art. 110
Art. 111
Art. 112
Art. 113
Art. 114
Art. 115
Art. 116
Art. 117
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Besuchsrecht kann nach superprovisorischer KESB-Abänderung nicht mehr vollstreckt werden.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege ab, da kein Kausalzusammenhang zwischen anwaltlicher Pflichtverletzung und Schaden dargelegt wurde.
Art. 118
Art. 119
Art. 120
Art. 121
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid bei ungenügend begründetem kantonalem Rekurs in Sachen unentgeltliche Rechtspflege ab.
Bundesgericht weist Beschwerde einer AG gegen Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege mangels hinreichender Begründung ab.
Art. 122
Art. 123
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil eine Zahlungserinnerung mit Betreibungsandrohung keine anfechtbare Verfügung über die Rückerstattung der unentgeltlichen Rechtspflege darstellt.
Art. 124
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Sistierung eines Grundbuchberichtigungsverfahrens ab, weil der Ausgang des parallelen Schiedsverfahrens den Prozess hinfällig machen kann.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab, weil stornierte Zahlungsbelege keine fristgerechte Schuldtilgung nach Art. 174 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG belegen.
Anfangsmiete nach 71%-Erhöhung bleibt auf altem Niveau: Vermieter scheitert mit Beschwerde, da Missbrauchsvermutung nicht widerlegt wurde.
Art. 125
Art. 126
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Sistierung eines Grundbuchberichtigungsverfahrens ab, weil der Ausgang des parallelen Schiedsverfahrens den Prozess hinfällig machen kann.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen provisorische Rechtsöffnung ab, weil der Bürge die Ungültigkeit des Bürgschaftsvertrags nicht glaubhaft gemacht hat.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Verweigerung der aufschiebenden Wirkung nicht ein, weil kein nicht wiedergutzumachender Rechtsnachteil nachgewiesen wurde.
Art. 127
Art. 128
Art. 129
Art. 130
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil elektronische Einreichung einer Revisionsbegehren im Neuenburger Sozialversicherungsverfahren vor 2026 unzulässig war.
Art. 132
Art. 133
Art. 134
Art. 135
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Art. 136
Bundesgericht tritt auf Mieterbeschwerde gegen Ausweisungsurteil nicht ein, weil die Begründung den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab, da Mandat aus Rechtsöffnungsverfahren nicht auf Konkursverfahren übergeht und keine schützenswerte Beeinträchtigung vorlag.
Art. 137
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab, da Mandat aus Rechtsöffnungsverfahren nicht auf Konkursverfahren übergeht und keine schützenswerte Beeinträchtigung vorlag.
Art. 138
Bundesgericht heisst Beschwerde gut, weil die Aushändigung eines Strafbefehls an den Vater der Rechtsanwältin keine gültige Zustellung nach Art. 85 Abs. 3 StPO darstellt.
Bundesgericht tritt auf Sozialhilfebeschwerde nicht ein, weil der Beschwerdeführer die versäumte Rekursfrist und die Verfassungswidrigkeit der Zustellungsfiktion nicht rechtsgenüglich gerügt hat.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde im Erbrechtsstreit nicht ein, weil die Begründung den gesetzlichen Anforderungen offensichtlich nicht genügt.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab, da Mandat aus Rechtsöffnungsverfahren nicht auf Konkursverfahren übergeht und keine schützenswerte Beeinträchtigung vorlag.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde im Scheidungsvollstreckungsverfahren nicht ein, weil die 30-tägige Beschwerdefrist versäumt wurde.
Art. 139
Art. 140
Art. 141
Bundesgericht verweigert Vollstreckbarerklärung einer Dubai-Payment Order, weil die Zustellung durch Zeitungspublikation ohne nachfolgendes Säumnisverfahren Art. 27 Abs. 2 lit. a IPRG verletzt.
Art. 142
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil elektronische Einreichung einer Revisionsbegehren im Neuenburger Sozialversicherungsverfahren vor 2026 unzulässig war.
Art. 143
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil elektronische Einreichung einer Revisionsbegehren im Neuenburger Sozialversicherungsverfahren vor 2026 unzulässig war.
Art. 144
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil elektronische Einreichung einer Revisionsbegehren im Neuenburger Sozialversicherungsverfahren vor 2026 unzulässig war.
Art. 145
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil elektronische Einreichung einer Revisionsbegehren im Neuenburger Sozialversicherungsverfahren vor 2026 unzulässig war.
Art. 146
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil elektronische Einreichung einer Revisionsbegehren im Neuenburger Sozialversicherungsverfahren vor 2026 unzulässig war.
Art. 147
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil elektronische Einreichung einer Revisionsbegehren im Neuenburger Sozialversicherungsverfahren vor 2026 unzulässig war.
Art. 148
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil elektronische Einreichung einer Revisionsbegehren im Neuenburger Sozialversicherungsverfahren vor 2026 unzulässig war.
Art. 149
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil elektronische Einreichung einer Revisionsbegehren im Neuenburger Sozialversicherungsverfahren vor 2026 unzulässig war.
Art. 150
Bundesgericht: Terrain nu bleibt Terrain nu – Container machen Mietvertrag nicht zu Geschäftsraummiete; Kündigung und Ausweisung rechtmässig.
Art. 151
Art. 152
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Kündigung ab, da weder Mobbing noch durch den Arbeitgeber verursachte Krankheit nachgewiesen wurden.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Softwarelieferantin ab und bestätigt Vertragsrücktritt nach wiederholten Fristversäumnissen und intransparenter Kommunikation.
Art. 153
Art. 154
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Softwarelieferantin ab und bestätigt Vertragsrücktritt nach wiederholten Fristversäumnissen und intransparenter Kommunikation.
Anfangsmiete nach 71%-Erhöhung bleibt auf altem Niveau: Vermieter scheitert mit Beschwerde, da Missbrauchsvermutung nicht widerlegt wurde.
Art. 155
Art. 156
Art. 157
Bundesgericht verweigert definitive Rechtsöffnung zugunsten einer sanktionierten Gläubigerin, weil das Zahlungsverbot der Ukraine-Verordnung einer gesetzlichen Stundung gleichkommt.
Art. 158
Bundesgericht weist Beschwerde gegen abgewiesenes Gesuch um vorsorgliche Beweisabnahme in Patentsache ab, weil der Anspruch nicht glaubhaft gemacht wurde.
Bundesgericht weist Beschwerde eines Patentinhabers ab, der vorsorgliche Beweissicherung für Emotach-Geräte zu spät beantragt hatte.
Art. 159
Art. 160
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Kündigung ab, da weder Mobbing noch durch den Arbeitgeber verursachte Krankheit nachgewiesen wurden.
Art. 162
Art. 163
Art. 164
Bundesgericht weist Beschwerde gegen nachehelichen Unterhalt grösstenteils ab, heisst sie aber wegen aktenwidriger Steuerberechnung teilweise gut.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Kündigung ab, da weder Mobbing noch durch den Arbeitgeber verursachte Krankheit nachgewiesen wurden.
Bundesgericht weist Klage auf Rückforderung bezahlter Erschliessungskosten ab, da eine gültige Schuldgrundlage bestand.
Art. 165
Art. 166
Art. 167
Art. 168
Art. 169
Art. 171
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Art. 173
Art. 174
Art. 175
Art. 176
Art. 177
Bundesgericht heisst Beschwerde einer ausländischen Gesellschaft gegen Genfer Steuerveranlagung teilweise gut und stellt Verjährung für das Steuerjahr 2010 fest.
Art. 178
Art. 179
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Konkurseröffnung nicht ein, weil das Vorbringen zur angeblich unterschiedlichen Personenidentität offenkundig querulatorisch ist.
Art. 180
Art. 181
Art. 182
Art. 183
Art. 184
Art. 185
Art. 186
Art. 187
Art. 188
Art. 189
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen ein Schiedsgutachten nach Art. 169 AVO nicht ein, weil dieses kein taugliches Anfechtungsobjekt darstellt.
Art. 190
Art. 191
Art. 192
Art. 193
Art. 194
Art. 195
Art. 196
Art. 197
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil Mängel einer Klagebewilligung erst im Klageverfahren zu prüfen sind.
Art. 198
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil Mängel einer Klagebewilligung erst im Klageverfahren zu prüfen sind.
Art. 199
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil Mängel einer Klagebewilligung erst im Klageverfahren zu prüfen sind.
Art. 200
Art. 201
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil Mängel einer Klagebewilligung erst im Klageverfahren zu prüfen sind.
Art. 202
Art. 203
Art. 204
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil Mängel einer Klagebewilligung erst im Klageverfahren zu prüfen sind.
Art. 205
Bundesgericht weist Ausstandsbegehren gegen Handelsgerichtspräsidenten ab, der in einer Vergleichsverhandlung den möglichen Konkurs der Beschwerdeführerin erwähnt hatte.
Art. 206
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil Mängel einer Klagebewilligung erst im Klageverfahren zu prüfen sind.
Art. 207
Art. 208
Art. 209
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil Mängel einer Klagebewilligung erst im Klageverfahren zu prüfen sind.
Art. 210
Art. 211
Art. 212
Art. 213
Art. 214
Art. 216
Art. 218
Art. 219
Art. 220
Art. 221
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die kantonale Hauptbegründung zur Unzulässigkeit der Berufung nicht angefochten hat.
Bundesgericht weist Beschwerde der PostFinance ab und bestätigt deren Pflicht zur Kontoführung für einen US-sanktionierten, in der Schweiz nicht sanktionierten russischen Staatsangehörigen.
Anwaltshonorar: Solidarhaftung des Auftraggebers bejaht; ungenügende Substanziierung separater Auftragsverhältnisse und treuwidrige Beanstandung der Rechnungsdetaillierung.
Art. 222
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die kantonale Hauptbegründung zur Unzulässigkeit der Berufung nicht angefochten hat.
Art. 223
Art. 224
Art. 225
Art. 226
Art. 227
Art. 228
Art. 229
Bundesgericht weist Beschwerde von Grundstückverkäufern ab und bestätigt Eigentumsübertragung an Käufer trotz Einrede der abgeurteilten Sache.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Mieterin ab, da die Kündigung zwecks Verkauf der Wohnung weder als Rache- noch als Verkaufskündigung qualifiziert.
Bundesgericht weist Beschwerde der PostFinance ab und bestätigt deren Pflicht zur Kontoführung für einen US-sanktionierten, in der Schweiz nicht sanktionierten russischen Staatsangehörigen.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Versicherten ab, weil sie nach einer Handoperation die psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit ab Dezember 2024 nicht vollständig beweisen konnte.
Art. 230
Art. 231
Art. 232
Art. 233
Art. 234
Art. 235
Art. 236
Art. 237
Art. 238
Art. 239
Art. 240
Art. 241
Bundesgericht weist Beschwerde eines Vermieters ab, dem nach aussergerichtlicher Mietzinseinigung die Kosten des gegenstandslos gewordenen Berufungsverfahrens auferlegt wurden.
Art. 242
Bundesgericht weist Beschwerde eines Vermieters ab, dem nach aussergerichtlicher Mietzinseinigung die Kosten des gegenstandslos gewordenen Berufungsverfahrens auferlegt wurden.
Art. 243
Bundesgericht weist Beschwerde einer Mieterin ab, da die Kündigung zwecks Verkauf der Wohnung weder als Rache- noch als Verkaufskündigung qualifiziert.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, weil kein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil vorliegt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 BGG vorliegt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil vorliegt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil vorliegt.
Bundesgericht weist Beschwerde auf Krankentaggelder ab, weil die Versicherte eine Arbeitsunfähigkeit mangels Arztzeugnissen und qualifizierter Fachärzte nicht hinreichend beweisen konnte.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Versicherten ab, weil sie nach einer Handoperation die psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit ab Dezember 2024 nicht vollständig beweisen konnte.
Art. 244
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil vorliegt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, weil kein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil vorliegt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 BGG vorliegt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil vorliegt.
Art. 245
Art. 246
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 BGG vorliegt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, weil kein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil vorliegt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil vorliegt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil vorliegt.
Bundesgericht tritt auf subsidiäre Verfassungsbeschwerde wegen ungenügender Begründung nicht ein und bestätigt Abweisung der Klage auf Gewinnherausgabe aus Persönlichkeitsverletzung.
Art. 247
Bundesgericht weist Beschwerde einer Mieterin ab, da die Kündigung zwecks Verkauf der Wohnung weder als Rache- noch als Verkaufskündigung qualifiziert.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde der Paritätischen Kommission gegen GAV-Sanktionen nicht ein und weist subsidiäre Verfassungsbeschwerde mangels Willkürnachweises ab.
Bundesgericht weist Beschwerde auf Krankentaggelder ab, weil die Versicherte eine Arbeitsunfähigkeit mangels Arztzeugnissen und qualifizierter Fachärzte nicht hinreichend beweisen konnte.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Versicherten ab, weil sie nach einer Handoperation die psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit ab Dezember 2024 nicht vollständig beweisen konnte.
Art. 248
Art. 249
Art. 250
Art. 251
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Art. 252
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Art. 253
Bundesgericht weist Beschwerde gegen provisorische Rechtsöffnung ab, weil der Bürge die Ungültigkeit des Bürgschaftsvertrags nicht glaubhaft gemacht hat.
Art. 254
Bundesgericht weist Beschwerde gegen provisorische Rechtsöffnung ab, weil der Bürge die Ungültigkeit des Bürgschaftsvertrags nicht glaubhaft gemacht hat.
Bundesgericht: Terrain nu bleibt Terrain nu – Container machen Mietvertrag nicht zu Geschäftsraummiete; Kündigung und Ausweisung rechtmässig.
Art. 255
Art. 256
Art. 257
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil die Rückzahlung eines ordentlich gekündigten Aktionärsdarlehens nach Covid-19-Kreditbezug keine klare Rechtslage ergibt.
Bundesgericht: Terrain nu bleibt Terrain nu – Container machen Mietvertrag nicht zu Geschäftsraummiete; Kündigung und Ausweisung rechtmässig.
Art. 258
Art. 260
Art. 261
Bundesgericht bestätigt Expulsion von Hauswarten als vorsorgliche Massnahme, da deren illizite Weiternutzung der Dienstwohnung nach Kündigung die Mitbewohner erheblich schädigt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen abgewiesenes Massnahmengesuch zur Sperrung von KESB-Gutachten nicht ein mangels hinreichender Begründung.
Bundesgericht verweigert definitive Rechtsöffnung zugunsten einer sanktionierten Gläubigerin, weil das Zahlungsverbot der Ukraine-Verordnung einer gesetzlichen Stundung gleichkommt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Ablehnung vorsorglicher Massnahmen im Franchisestreit nicht ein, weil kein nicht wiedergutzumachender Rechtsnachteil dargelegt wurde.
Art. 262
Art. 263
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Ablehnung vorsorglicher Massnahmen im Franchisestreit nicht ein, weil kein nicht wiedergutzumachender Rechtsnachteil dargelegt wurde.
Art. 264
Art. 265
Bundesgericht weist Beschwerde gegen abgewiesenes Gesuch um vorsorgliche Beweisabnahme in Patentsache ab, weil der Anspruch nicht glaubhaft gemacht wurde.
Art. 266
Art. 267
Art. 268
Bundesgericht verweigert definitive Rechtsöffnung zugunsten einer sanktionierten Gläubigerin, weil das Zahlungsverbot der Ukraine-Verordnung einer gesetzlichen Stundung gleichkommt.
Art. 270
Art. 271
Art. 272
Art. 273
Art. 274
Art. 275
Art. 276
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen eheliche Sicherungsmassnahmen nicht ein, weil die Beschwerdeführerin keine hinreichend begründeten Verfassungsrügen erhebt.
Bundesgericht weist Beschwerde eines Vaters gegen Obhutsumteilung an die Mutter ab, da seine Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz stark eingeschränkt sind.
Bundesgericht weist Beschwerde eines Vaters ab, der eine Ausreisebeschränkung für seine Tochter zwecks Verhinderung von Reisen nach Weissrussland beantragt hatte.
Art. 277
Bundesgericht weist Beschwerde gegen nachehelichen Unterhalt grösstenteils ab, heisst sie aber wegen aktenwidriger Steuerberechnung teilweise gut.
Art. 278
Art. 279
Bundesgericht ratifiziert Scheidungskonvention der Parteien und setzt nachehelichen Unterhalt auf 2'000 Franken pro Monat fest.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Auslegung einer Scheidungskonvention ab und bestätigt die Berechnung des Nettovermögensanteils der Ex-Ehefrau.
Art. 280
Bundesgericht ratifiziert Scheidungskonvention der Parteien und setzt nachehelichen Unterhalt auf 2'000 Franken pro Monat fest.
Art. 281
Art. 282
Art. 283
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Scheidungsurteil nicht ein, weil der Kantonsentscheid ein nicht selbständig anfechtbarer Zwischenentscheid ist.
Art. 284
Bundesgericht ratifiziert Scheidungskonvention der Parteien und setzt nachehelichen Unterhalt auf 2'000 Franken pro Monat fest.
Art. 285
Art. 286
Art. 287
Art. 288
Art. 289
Art. 290
Art. 291
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil vorliegt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, weil kein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil vorliegt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 BGG vorliegt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Aufforderung zur Klagebegründung nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil vorliegt.
Art. 292
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Ablehnung vorsorglicher Massnahmen im Franchisestreit nicht ein, weil kein nicht wiedergutzumachender Rechtsnachteil dargelegt wurde.
Art. 295
Art. 296
Bundesgericht weist Beschwerde eines Vaters gegen Kindesunterhalt ab, da hypothetisches Einkommen und rückwirkende Anrechnung rechtmässig sind.
Bundesgericht weist Beschwerde um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist ab, weil neu eingereichte Arztberichte im kantonalen Beschwerdeverfahren unzulässige Noven darstellten.
Bundesgericht bestätigt Unzuständigkeit der Schweizer Gerichte für elterliche Rechte, da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordmazedonien hat.
Bundesgericht heisst Beschwerde im Scheidungsstreit teilweise gut, weil das Kantonsgericht die Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids zum hypothetischen Einkommen der Mutter missachtete.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Obhutszuteilung und Zustimmung zum Wegzug des Kindes nach Kolumbien mangels hinreichender Begründung nicht ein.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Mutter ab, die gegen die gemeinsame elterliche Sorge und die väterliche Alleinentscheidung in Impffragen vorging.
Art. 298
Art. 299
Art. 300
Art. 302
Art. 303
Art. 304
Art. 308
Bundesgericht weist Beschwerde einer Gesellschaft gegen Bank ab, weil die verlangte Rechenschaftspflicht nach OR 400 zu weit gefasst war.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Kündigung ab, da weder Mobbing noch durch den Arbeitgeber verursachte Krankheit nachgewiesen wurden.
Art. 310
Art. 311
Bundesgericht weist Beschwerde von Grundstückverkäufern ab und bestätigt Eigentumsübertragung an Käufer trotz Einrede der abgeurteilten Sache.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen eheliche Sicherungsmassnahmen nicht ein, weil die Beschwerdeführerin keine hinreichend begründeten Verfassungsrügen erhebt.
Art. 312
Bundesgericht weist Beschwerde von Grundstückverkäufern ab und bestätigt Eigentumsübertragung an Käufer trotz Einrede der abgeurteilten Sache.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Kündigung ab, da weder Mobbing noch durch den Arbeitgeber verursachte Krankheit nachgewiesen wurden.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde einer gekündigten Geschäftsführerin nicht ein, weil die Begründungsanforderungen an eine Beschwerde in Zivilsachen nicht erfüllt sind.
Art. 313
Art. 314
Art. 315
Mutter zieht mit Kindern nach Grossbritannien: Schweizer Gerichte verloren Zuständigkeit bereits vor Einreichung des Sistierungsgesuchs des Vaters.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verweigerung der aufschiebenden Wirkung bei Eheschutzmassnamen betreffend Wohnung, Kinderbetreuung und Unterhalt ab.
Art. 316
Art. 317
Bundesgericht weist Beschwerde von Grundstückverkäufern ab und bestätigt Eigentumsübertragung an Käufer trotz Einrede der abgeurteilten Sache.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen eheliche Sicherungsmassnahmen nicht ein, weil die Beschwerdeführerin keine hinreichend begründeten Verfassungsrügen erhebt.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführerin die kantonale Hauptbegründung zur Unzulässigkeit der Berufung nicht angefochten hat.
Bundesgericht heisst Beschwerde im Scheidungsstreit teilweise gut, weil das Kantonsgericht die Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids zum hypothetischen Einkommen der Mutter missachtete.
Bauhandwerkerpfandrecht auf mehreren Grundstücken erfordert substanziierte Darlegung der Aufteilung der Pfandsumme pro Grundstück.
Art. 318
Bundesgericht weist Beschwerde einer Gesellschaft gegen Bank ab, weil die verlangte Rechenschaftspflicht nach OR 400 zu weit gefasst war.
Art. 319
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt Entzug der Postulationsfähigkeit eines Anwalts wegen konkreter Interessenkollision zwischen zwei Mandaten.
Bundesgericht weist Beschwerde um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist ab, weil neu eingereichte Arztberichte im kantonalen Beschwerdeverfahren unzulässige Noven darstellten.
Art. 320
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt Entzug der Postulationsfähigkeit eines Anwalts wegen konkreter Interessenkollision zwischen zwei Mandaten.
Art. 321
Bundesgericht weist Beschwerde eines Vaters gegen die Anerkennung und Vollstreckung eines französischen Besuchsrechtsurteils in der Schweiz ab.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid bei ungenügend begründetem kantonalem Rekurs in Sachen unentgeltliche Rechtspflege ab.
Bundesgericht weist Beschwerde einer AG gegen Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege mangels hinreichender Begründung ab.
Art. 322
Art. 323
Art. 324
Art. 325
Art. 326
Bundesgericht weist Beschwerde um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist ab, weil neu eingereichte Arztberichte im kantonalen Beschwerdeverfahren unzulässige Noven darstellten.
Bundesgericht weist subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsräumung ab, da die Frage des Familienlogements rechtskräftig entschieden war.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen provisorische Rechtsöffnung ab, weil der Bürge die Ungültigkeit des Bürgschaftsvertrags nicht glaubhaft gemacht hat.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid bei ungenügend begründetem kantonalem Rekurs in Sachen unentgeltliche Rechtspflege ab.
Bundesgericht weist Beschwerde einer AG gegen Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege mangels hinreichender Begründung ab.
Art. 327
Art. 328
Bundesgericht weist Revisionsgesuch ab, weil die neu vorgelegte Studie als echtes Novum nach dem Urteilsdatum entstanden und damit als Revisionsgrund ausgeschlossen ist.
Bundesgericht heisst Beschwerde im Scheidungsstreit teilweise gut, weil das Kantonsgericht die Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids zum hypothetischen Einkommen der Mutter missachtete.
Art. 329
Bundesgericht heisst Beschwerde im Scheidungsstreit teilweise gut, weil das Kantonsgericht die Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids zum hypothetischen Einkommen der Mutter missachtete.
Art. 330
Art. 331
Art. 332
Art. 333
Art. 334
Bundesgericht bestätigt, dass bei schweizweitem Arrest ein einziges Betreibungsamt die rechtshilfeweise Pfändung auswärtiger Arrestgegenstände anordnen darf.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Auslegung einer Scheidungskonvention ab und bestätigt die Berechnung des Nettovermögensanteils der Ex-Ehefrau.
Art. 335
Art. 336
Art. 337
Art. 338
Art. 339
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Art. 340
Art. 341
Bundesgericht weist subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsräumung ab, da die Frage des Familienlogements rechtskräftig entschieden war.
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Besuchsrecht kann nach superprovisorischer KESB-Abänderung nicht mehr vollstreckt werden.
Art. 342
Art. 343
Bundesgericht weist Beschwerde eines Vaters gegen die Anerkennung und Vollstreckung eines französischen Besuchsrechtsurteils in der Schweiz ab.
Bundesgericht weist Beschwerde der PostFinance ab und bestätigt deren Pflicht zur Kontoführung für einen US-sanktionierten, in der Schweiz nicht sanktionierten russischen Staatsangehörigen.
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Besuchsrecht kann nach superprovisorischer KESB-Abänderung nicht mehr vollstreckt werden.
Art. 344
Art. 345
Art. 347
Art. 349
Art. 350
Art. 353
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schiedsentscheid ab, der einem Rechtsschutzversicherten die Deckung für ein Strafberufungsverfahren verweigerte.
Art. 354
Art. 356
Art. 357
Art. 358
Art. 359
Art. 360
Art. 361
Art. 362
Art. 363
Art. 367
Art. 368
Art. 369
Art. 372
Art. 373
Art. 374
Art. 375
Art. 376
Art. 377
Art. 378
Art. 380
Art. 382
Art. 384
Art. 387
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen ein Schiedsgutachten nach Art. 169 AVO nicht ein, weil dieses kein taugliches Anfechtungsobjekt darstellt.
Art. 388
Art. 389
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schiedsentscheid ab, der einem Rechtsschutzversicherten die Deckung für ein Strafberufungsverfahren verweigerte.
Art. 390
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schiedsentscheid ab, der einem Rechtsschutzversicherten die Deckung für ein Strafberufungsverfahren verweigerte.
Art. 391
Art. 392
Art. 393
Art. 394
Art. 395
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schiedsentscheid ab, der einem Rechtsschutzversicherten die Deckung für ein Strafberufungsverfahren verweigerte.
Art. 396
Art. 399
Art. 403
Art. 404
Art. 405
Art. 406
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schiedsentscheid ab, der einem Rechtsschutzversicherten die Deckung für ein Strafberufungsverfahren verweigerte.
Art. 407
Art. 408
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schiedsentscheid ab, der einem Rechtsschutzversicherten die Deckung für ein Strafberufungsverfahren verweigerte.
Art. 409
Art. 411
Art. 520
Art. 960
Art. 1 lit. a
Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil Schäden aus Hangrutsch unter Werkeigentümer- und Grundeigentümerhaftung fallen und Zivilgerichte zuständig sind.
Art. 1 lit. c
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Art. 249 Bst. d Ziff. 5
Bauhandwerkerpfandrecht auf mehreren Grundstücken erfordert substanziierte Darlegung der Aufteilung der Pfandsumme pro Grundstück.
Art. 251 lit. a
Bundesgericht bestätigt, dass bei gerichtlichen SchKG-Summarverfahren weder Gerichtsferien noch Betreibungsferien gelten und weist Beschwerde gegen Konkurseröffnung ab.
Art. 255 lit. a
Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Konkurseröffnung gut, weil entmachtete Verwaltungsräte trotz FINMA-Untersuchungsbeauftragter zur Anfechtung befugt sind.
Art. 272c
Art. 301a
Art. 319 Bst. c
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil Mängel einer Klagebewilligung erst im Klageverfahren zu prüfen sind.
Art. 320 Bst. b
Bundesgericht weist Beschwerde ab und bestätigt Entzug der Postulationsfähigkeit eines Anwalts wegen konkreter Interessenkollision zwischen zwei Mandaten.
Art. 327a
Art. 336a
Art. 393 lit. d
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schiedsentscheid ab, der einem Rechtsschutzversicherten die Deckung für ein Strafberufungsverfahren verweigerte.
Art. 393 lit. e
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Schiedsentscheid ab, der einem Rechtsschutzversicherten die Deckung für ein Strafberufungsverfahren verweigerte.
Art. 407f
Art. 488a
Art. _general
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Anwalt ab, da die Versicherungspolice des Notars den schadenstiftenden Akt von 1988 nicht deckte.
Bundesgericht hebt Sicherheitshaftanordnung auf, weil dem Beschuldigten an der Haftverhandlung das Replikrecht auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft verweigert wurde.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein, weil der Beschwerdeführer die obergerichtlichen Erwägungen zur Rückweisung des Fortsetzungsbegehrens nicht rechtsgenüglich anficht.
Bundesgericht weist Beschwerde einer Mutter gegen Obhutsübertragung auf den Vater ab, da die Rügen appellatorisch und ungenügend begründet waren.
Konventionalstrafe wegen Covid-19-bedingter Unmöglichkeit des Baubeginns entfällt; Gemeinde muss 300'000 Fr. nicht zurückerstatten.