9C_648/2025 — Impôts cantonaux et communaux du canton de Genève et impôt fédéral direct, pério
10Bundesgericht weist Beschwerde einer Genfer Gesellschaft gegen Nachsteuer und Busse für verschwiegene Offshore-Beteiligungen aus dem Jahr 2011 ab.
Impôts cantonaux et communaux du canton de Genève et impôt fédéral direct, période fiscale 2011
Das DBG verpflichtet juristische Personen, sämtliche Erträge und Vermögenswerte steuerlich zu deklarieren. Streitig war, ob A.________ SA im Steuerjahr 2011 zu Recht Nachsteuern und Bussen auferlegt wurden, nachdem die DAPE ermittelt hatte, dass die Gesellschaft unentgeltlich Offshore-Beteiligungen im Wert von rund 16 Millionen Franken von I.________ erhalten und diese nicht deklariert hatte.
Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid der Genfer Cour de justice vollumfänglich. Es verwirft den Antrag auf Zeugeneinvernahme von D.________ als zulässige antizipierte Beweiswürdigung, bejaht die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Steuerhinterziehung und stützt die Bewertung der strittigen Forderungen und Beteiligungen auf die eigenen Jahresabschlüsse der Beschwerdeführerin. Die Busse in der Höhe des 1,25-fachen des hinterzogenen Steuerbetrags wird als angemessen bestätigt, da der Direktor C.________ als erfahrener Vermögensverwalter keine leichte Fahrlässigkeit geltend machen konnte.
Der Entscheid bekräftigt, dass Organe von Gesellschaften bei komplexen grenzüberschreitenden Vermögenstransaktionen eine erhöhte Sorgfaltspflicht tragen und dass eigene Buchführungswerte als massgebliche Grundlage für die Bewertung von Aktiven herangezogen werden können. Das Fehlen strafrechtlicher Vorstrafen wirkt sich nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung lediglich neutral auf die Bussenhöhe aus.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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