9C_216/2025 — Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Solothurn sowie direkte Bundessteuern, S

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Bundesgericht heisst Beschwerde teilweise gut und beschränkt die Aufrechnung eines simulierten Aktionärsdarlehens auf die im Jahr 2021 entstandene Erhöhung von Fr. 488'249.-.

Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Solothurn sowie direkte Bundessteuern, Steuerperiode 2021

Dossiernummer 9C_216/2025
Entscheiddatum 10.04.2026
Publikationsdatum 27.04.2026
Abteilung III. öffentlich-rechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
Sprache de
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Ein Aktionär, der seinen Wohnsitz Ende 2021 von der Schweiz nach Deutschland verlegte, hatte von seiner Aktiengesellschaft über Jahre Darlehen bezogen, die das Steueramt als geldwerte Leistungen qualifizierte. Strittig war, ob das gesamte per Ende 2021 ausstehende Darlehen von Fr. 791'752.- oder nur die Erhöhung im Jahr 2021 als simuliert und damit als steuerbares Einkommen aufzurechnen sei.

Das Bundesgericht bestätigte zwar die vorinstanzliche Gesamtbeurteilung, wonach das Darlehen einem Drittvergleich nicht standhält – fehlender formgültiger Vertrag bis mindestens 2021, unklare Bonität, ungesicherte Bürgschaft, erhebliches Klumpenrisiko für die Gesellschaft und Darlehenszinsen, die lediglich verbucht wurden. Es hielt jedoch fest, dass das sogenannte Sockeldarlehen von Fr. 303'503.-, das bereits Ende 2018 bestand, nicht erst im Jahr 2021 als Simulation erkennbar wurde: Das Steueramt hatte in den Steuerperioden 2019 und 2020 bereits die jährlichen Darlehenszuwächse als geldwerte Leistungen aufgerechnet, ohne das Sockeldarlehen anzutasten, ohne dies zu begründen. Eine nachträgliche Aufrechnung des Sockels im Jahr 2021 verletzt das Periodizitätsprinzip.

Praktisch bedeutet das Urteil, dass bei simulierten Aktionärsdarlehen die Aufrechnung stets in der Steuerperiode zu erfolgen hat, in der die Simulation erstmals erkennbar war. Steuerbehörden können nicht ohne Weiteres in einem späteren Jahr rückwirkend auf frühere, nicht aufgerechnete Darlehensbestände zurückgreifen. Das Steueramt hat die Steuerfaktoren 2021 neu auf Basis einer geldwerten Leistung von Fr. 488'249.- festzusetzen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.