9C_17/2026 — Impôts cantonaux et communaux du canton de Genève et impôt fédéral direct, pério

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Bundesgericht bestätigt: Darlehen einer AG an ihren insolventen Alleinaktionär ohne Sicherheiten und Rückzahlungsvereinbarung ist simuliert und stellt geldwerte Leistung dar.

Impôts cantonaux et communaux du canton de Genève et impôt fédéral direct, périodes fiscales 2013, 2015 et 2016 (prestation appréciable en argent; soustraction d'impôt; amende pour soustraction d'impôt)

Dossiernummer 9C_17/2026
Entscheiddatum 23.02.2026
Publikationsdatum 13.03.2026
Abteilung IIIe Cour de droit public
Rechtsgebiet Finances publiques & droit fiscal
Sprache fr
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Das DBG und das StHG qualifizieren Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an ihren Aktionär als geldwerte Leistung, wenn ein Dritter unter gleichen Bedingungen kein entsprechendes Darlehen erhalten hätte. Streitig war, ob ein 2013 von einer Genfer AG an ihren Alleinaktionär gewährtes Darlehen von rund 188'000 Franken simuliert war und damit beim Aktionär als steuerbares Einkommen zu erfassen sei. Der Aktionär wies zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung Verlustscheine von über 410'000 Franken auf; es fehlte an einem schriftlichen Vertrag, vereinbarten Rückzahlungsfristen und Sicherheiten, und das Darlehen diente der Tilgung privater Schulden. Das Bundesgericht bestätigte die vorinstanzliche Würdigung als willkürfrei: Die nachträgliche Formalisierung per Schriftvertrag 2016 sowie die vollständige Rückzahlung im Dezember 2024 – über zehn Jahre nach der steuerlichen Qualifikation – vermögen den simulierten Charakter des ursprünglichen Darlehens nicht zu heilen. Praktisch bedeutsam ist die Bekräftigung, dass die Simulation zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses zu beurteilen ist und ein missbräuchlicher Rückzahlungsakt die geldwerte Leistung nicht rückwirkend beseitigt.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.