7B_669/2025 — Actes d'ordre sexuel commis sur une personne incapable de discernement ou de rés
5Bundesgericht weist Beschwerde eines Verurteilten wegen sexueller Handlungen mit einer widerstandsunfähigen Person und Betäubungsmittelkonsum ab.
Actes d'ordre sexuel commis sur une personne incapable de discernement ou de résistence; contravention à la LStup; arbitraire; présomption d'innocence
Art. 191 StGB schützt Personen, die aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands nicht in der Lage sind, sexuelle Handlungen zu verweigern. Im vorliegenden Fall hatte der Beschwerdeführer in der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober 2021 sexuelle Handlungen an einer schlafenden, stark alkoholisierten und unter Drogeneinfluss stehenden Frau vorgenommen, obwohl diese ihn mehrfach verbal und körperlich zurückgewiesen hatte. Zusätzlich wurde ihm der Konsum von Kokain in derselben Nacht vorgeworfen.
Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Genfer Berufungskammer, welche die Schuldsprüche wegen sexueller Handlungen mit einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person sowie wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz bestätigt hatte. Die Vorbringen des Beschwerdeführers beschränkten sich auf eine unzulässige appellatorische Kritik an der Beweiswürdigung. Das Bundesgericht befand, die Vorinstanz habe weder willkürlich gehandelt noch die Unschuldsvermutung verletzt, indem sie den Aussagen des Opfers gegenüber jenen des Beschwerdeführers den Vorzug gab.
Das Urteil bestätigt die hohen Anforderungen an die Begründung von Willkürrügen vor Bundesgericht und unterstreicht, dass Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen nicht zwingend zu einem Freispruch führen müssen. Die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, einer Busse von 100 Franken, einer Landesverweisung von 5 Jahren sowie zur Zahlung einer Genugtuung von 6'000 Franken an das Opfer bleibt rechtskräftig.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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