4A_228/2024 — mainlevée provisoire,

10

Bundesgericht weist Beschwerde gegen provisorische Rechtsöffnung ab, weil der Bürge die Ungültigkeit des Bürgschaftsvertrags nicht glaubhaft gemacht hat.

mainlevée provisoire,

Dossiernummer 4A_228/2024
Entscheiddatum 17.03.2026
Publikationsdatum 30.04.2026
Abteilung Ire Cour de droit civil
Rechtsgebiet Droit des poursuites et faillites
Sprache fr
🤖 KI-Analyse anzeigen
Art. 82 SchKG regelt die provisorische Rechtsöffnung: Ein Gläubiger, der eine Schuldanerkennung vorweist, kann die Aufhebung des Rechtsvorschlags verlangen, sofern der Schuldner seine Befreiung nicht sofort glaubhaft macht. Im vorliegenden Fall hatte die Bank gestützt auf einen öffentlich beurkundeten Bürgschaftsvertrag die provisorische Rechtsöffnung für 100'000 Franken beantragt. Der Bürge machte geltend, er sei bei Unterzeichnung des Bürgschaftsvertrags getäuscht worden, und verwies auf ein laufendes Strafverfahren. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid der Genfer Cour de justice, wonach der Bürge seine Befreiung nicht hinreichend glaubhaft gemacht hatte: Die blosse Existenz eines Strafverfahrens, dessen Gegenstand nicht genau umschrieben worden war, genügte nicht, um die Ungültigkeit des Bürgschaftsvertrags wegen Täuschung als wahrscheinlich erscheinen zu lassen. Zugleich wies das Bundesgericht die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ab, da die strittigen Stellungnahmen der Gläubigerin vom 3. Oktober 2022 ausschliesslich Rechtsfragen betrafen und dem Schuldner nach dem Rückweisungsentscheid ordnungsgemäss zugestellt worden waren. Das Urteil verdeutlicht, dass im summarischen Rechtsöffnungsverfahren die blosse Erwähnung eines Strafverfahrens ohne genaue Umschreibung seines Gegenstands nicht ausreicht, um einen zivilrechtlichen Befreiungsgrund glaubhaft zu machen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.