1C_443/2025 — Variante del piano regolatore del Comune di Arbedo-Castione concernente il disci

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Bundesgericht heisst Beschwerde der Mobilfunkbetreiber teilweise gut und annulliert die niedrigste Standortpriorität im Zonenplan der Gemeinde Arbedo-Castione.

Variante del piano regolatore del Comune di Arbedo-Castione concernente il disciplinamento per la posa delle antenne per la telefonia mobile

Dossiernummer 1C_443/2025
Entscheiddatum 18.02.2026
Publikationsdatum 30.03.2026
Abteilung I Corte di diritto pubblico
Rechtsgebiet Pianificazione territoriale e diritto pubblico edilizio
Sprache it
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Das Raumplanungsrecht erlaubt Gemeinden, die Standorte von Mobilfunkantennen durch ein sogenanntes Kaskaden-Modell zu regeln, das Antennen in bestimmten Zonen vorrangig zulässt und in sensibleren Zonen nur nachrangig. Die Gemeinde Arbedo-Castione hatte in ihrem Zonenplan neun Prioritätsstufen eingeführt, wobei die letzte Stufe Schulen und vergleichbare öffentliche Einrichtungen sowie einen Schutzradius von 100 Metern um deren Grenzen umfasste.

Das Bundesgericht bestätigte das Kaskaden-Modell mit seinen neun Prioritätsstufen grundsätzlich als verhältnismässig, da es auf einer konkreten, umfassenden Interessenabwägung der spezifischen territorialen und planerischen Situation der Gemeinde beruht. Es hob jedoch die letzte Prioritätsstufe (Priorität IX) auf: Der erhöhte Schutz besonders vulnerabler Personengruppen wie Kinder, Betagte und Kranke vor nichtionisierender Strahlung ist bereits durch das Bundesumweltrecht abschliessend geregelt. Eine weitergehende kommunale Schutzanordnung widerspricht dem Vorrang des Bundesrechts. Zudem ist der starre Mindestabstand von 100 Metern nicht mit dem Erfordernis einer einzelfallbezogenen Lösung vereinbar.

Der Entscheid bestätigt, dass Gemeinden bei der räumlichen Steuerung von Mobilfunkantennen über einen weiten Ermessensspielraum verfügen, dieser jedoch dort endet, wo Bundesrecht die Materie abschliessend regelt. Für Schulen und ähnliche Einrichtungen können Gemeinden keine Sonderpriorität zulasten der Mobilfunkbetreiber vorsehen, die über die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben des Bundes hinausgeht.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.