In zwei Phasen zu einer soliden Fallbeurteilung
Was NotebookLM ist
NotebookLM ist ein KI-Werkzeug von Google, das ausschliesslich mit Quellen arbeitet, die in ein Notebook geladen werden. Keine Internetsuche, kein Mix aus Trainingsdaten, keine erfundenen Artikel. Jede Antwort verweist auf die Originalstelle. Was nicht in den geladenen Erlassen oder Urteilen steht, kommt auch in der Antwort nicht vor.
Der Zugang ist kostenlos, ein Google-Konto reicht.
Der Ausgangspunkt: eine echte Frage
Ist die Konkurrenzverbotsklausel im Arbeitsvertrag tatsächlich durchsetzbar oder kippt sie vor Gericht? Reicht „Eigenbedarf für meinen Sohn" als Begründung für die Kündigung des Mieters? Muss ein Datenleck im Webshop dem EDÖB gemeldet werden?
Solche Fragen tauchen im Alltag von HR, Treuhand, KMU-Geschäftsführung oder Compliance auf. Die Antwort steht weder im Gesetzestext allein noch in einer Google-Suche. Was zählt, ist das Zusammenspiel von Norm und Auslegung durch das Bundesgericht.
Durchgespielt am Konkurrenzverbot — eine Klassiker-Klausel im Arbeitsvertrag, bei der die Norm allein nicht weiterhilft.
Phase 1: Welche Norm gilt?
LexSync Rechtsgebiet öffnen
Auf LexSync das Rechtsgebiet zur Frage wählen. Beim Konkurrenzverbot landest du im Arbeitsrecht. Die Seite listet alles, was dazugehört — Obligationenrecht, Arbeitsgesetz, Verordnungen, untereinander.
LexSync Erlasse grosszügig kopieren
Oben auf der Rechtsgebiet-Seite klebt der Button „Alle URLs kopieren". Drücken. Fertig. Im Hintergrund wandert die ganze Erlass-Liste in die Zwischenablage. Wer überlegt, ob ein bestimmter Erlass relevant ist: einfach drinlassen. NotebookLM filtert beim Antworten von selbst.
NotebookLM Notebook anlegen, Quellen einfügen
Auf notebooklm.google.com einloggen, „Neues Notebook" anklicken. Im linken Panel „Quelle hinzufügen" → „Website", die kopierten URLs reinpasten, bestätigen. NotebookLM lädt jeden Erlass und indexiert ihn — ein paar Minuten Geduld, sichtbar an den Lade-Indikatoren neben jeder Quelle.
LexSync Falllösungs-Prompt holen
Neuer Tab: LexSync · Falllösungs-Prompt. Auf „📋 Prompt kopieren" klicken (oder als .txt herunterladen). Dieser Prompt ist geprüft — er hat eine FHNW-Prüfung in einem Viertel der Zeit zur Note 6.0 gelöst.
NotebookLM Prompt + Sachverhalt einsetzen, senden
Zurück ins NotebookLM-Tab. Im Chat-Eingabefeld unten den Prompt mit Strg+V einfügen (Mac: Cmd+V). Im selben Feld den eigenen Sachverhalt anhängen — der konkrete Fall, in eigenen Worten, ohne juristisches Geschwurbel. Enter oder „Senden". Nach wenigen Sekunden rollt die Antwort: strukturierte Subsumtion, einschlägige Artikel, Quellenverweis bei jeder Aussage.
Die Antwort nennt zu jeder Aussage die Stelle in den Quellen, die Auswahl bleibt also überprüfbar. Beim Konkurrenzverbot tauchen Art. 340 bis 340c OR auf, mit den Voraussetzungen Schriftform, Einblick in Geheimnisse oder Kundenkreis und einer angemessenen örtlichen, zeitlichen und sachlichen Begrenzung.
Phase 2: Wie wendet das Bundesgericht die Norm an?
Die Norm allein reicht selten. Was heisst „angemessen begrenzt" konkret? Drei Jahre? Fünf? Schweizweit oder nur regional? Genau hier setzt die Rechtsprechung an.
LexSync Erlass öffnen
Aus der Antwort die genannten Artikel rauspicken — beim Konkurrenzverbot Art. 340 bis 340c OR. Den Erlass auf LexSync öffnen: Obligationenrecht. Jeder Artikel hat eine eigene Card. Direkt darunter: die Bundesgerichts-Leitentscheide, die diesen Artikel auslegen. Sortiert, datiert, verlinkt.
LexSync Leitentscheide pro Artikel kopieren
Bei jedem relevanten Artikel den Button „Alle Leitentscheide kopieren" drücken. URLs landen in der Zwischenablage — direkt zu bger.ch. Bei mehreren Artikeln: für jeden wiederholen, die URLs sammeln sich.
NotebookLM Quellen ergänzen, nicht neu starten
Zurück ins selbe Notebook wie in Phase 1. Wieder „Quelle hinzufügen" → „Website", die BGE-URLs einfügen. NotebookLM kombiniert sie automatisch mit den Erlassen — das Notebook hat jetzt Norm und Auslegung gleichzeitig im Zugriff.
NotebookLM Frage präzisieren
Im Chat: „Wie hat das Bundesgericht die Voraussetzungen für ein Konkurrenzverbot konkret ausgelegt? Welche zeitliche und räumliche Begrenzung gilt als angemessen?" Antwort kommt mit Verweisen auf konkrete Erwägungen in konkreten Urteilen. Das ist die Stelle, an der die Methode zeigt, was sie kann.
Beim Konkurrenzverbot zeigt sich rasch: Das Bundesgericht hat eine restriktive Praxis entwickelt. Drei Jahre als Obergrenze. Schweizweite Geltung nur bei tatsächlicher schweizweiter Geschäftstätigkeit. Sachliche Begrenzung auf das, was zur Geheimnishaltung wirklich nötig ist.
Das ist kein anwaltlicher Bescheid. Aber die Grundlage, auf der einer entstehen kann — mit allen Quellen verlinkt, sodass jede Aussage nachprüfbar ist.
Was die Methode leistet, und was nicht
Diese Methode ersetzt keine anwaltliche Beratung. Sie ersetzt die Stunden davor — das Zusammensuchen und Filtern der Quellen. Mit LexSync ist beides eine Sache von Minuten.
Fazit
Zwei Phasen, sauber getrennt. Erst die Erlasse mit dem Falllösungs-Prompt, dann die Leitentscheide dazu. LexSync liefert die Quellen, NotebookLM hält sich daran. Am Ende steht eine Antwort, die mit Verweisen auf Erlasse und Urteile belegt ist — keine Halluzinationen, kein erfundenes BGE.
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