9C_331/2024 — Mehrwertsteuer, Steuerperioden 2016 und 2017

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Bundesgericht weist Beschwerde einer Managed-Care-Gruppe ab und bestätigt, dass koordinierte Versorgungsleistungen für Steuerperioden 2016/2017 nicht als steuerausgenommene Heilbehandlungen gelten.

Mehrwertsteuer, Steuerperioden 2016 und 2017

Dossiernummer 9C_331/2024
Entscheiddatum 18.03.2026
Publikationsdatum 01.04.2026
Abteilung III. öffentlich-rechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
Sprache de
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Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG nimmt ärztliche Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin von der Mehrwertsteuer aus. Strittig war, ob die von einer MWST-Gruppe im Rahmen von Managed-Care-Rahmenvereinbarungen mit Krankenversicherern erbrachten Leistungen der koordinierten Versorgung für die Steuerperioden 2016 und 2017 unter diesen Ausnahmetatbestand fallen.

Das Bundesgericht verneinte dies aus zwei Gründen. Erstens sind rein institutionelle und administrative Managed-Care-Leistungen nicht direkt am Patienten erbracht und damit offensichtlich keine Heilbehandlungen im Sinne von Ziff. 3. Zweitens fehlt selbst bei Leistungen mit konkretem medizinischem Gehalt das erforderliche Leistungsaustauschverhältnis: Die aus Pauschalen und Erfolgskomponenten bestehende Vergütung stellt eine globale Abgeltung des gesamten Leistungsauftrags dar und weist keinen hinreichenden Konnex zu einzelnen konkreten Behandlungsleistungen auf. Der ab 1. Januar 2025 geltende neue Ausnahmetatbestand von Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3bis MWSTG, der solche Leistungen der koordinierten Versorgung explizit ausnimmt, wurde nicht rückwirkend angewendet; seine Einführung belegt im Gegenteil, dass Ziff. 3 diese Leistungen bisher nicht erfasste.

Das Urteil hat erhebliche praktische Bedeutung für Ärztenetzwerke und HMO-Betreiber: Managed-Care-Entschädigungen aus Rahmenvereinbarungen mit Krankenversicherern unterlagen für die Perioden vor dem 1. Januar 2025 der Mehrwertsteuer, sofern sie nicht direkt als TARMED-Leistungen abgerechnet wurden. Erst die Gesetzesrevision von 2023 schafft insoweit Rechtssicherheit.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.