9C_229/2025 — Invalidenversicherung (Invalidenrente; Revision)

Bundesgericht bestätigt Aufhebung der ganzen IV-Rente, da der Versicherte neu aggravatorisches Verhalten zeigt, das einen Revisionsgrund begründet.

Invalidenversicherung (Invalidenrente; Revision)

Dossiernummer 9C_229/2025
Entscheiddatum 19.03.2026
Publikationsdatum 09.04.2026
Abteilung III. öffentlich-rechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Invalidenversicherung
Sprache de
🤖 KI-Analyse anzeigen

Art. 17 Abs. 1 ATSG erlaubt die revisionsweise Aufhebung einer Invalidenrente, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse erheblich verändert haben. Streitig war, ob das erstmals bei der Begutachtung 2021 festgestellte aggravatorische Verhalten des seit 2002 berenteten Versicherten einen solchen Revisionsgrund darstellt und ob die ganze Invalidenrente zu Recht aufgehoben wurde.

Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Sozialversicherungsgerichts Zürich vollumfänglich. Das bei der polydisziplinären Begutachtung durch die estimed AG festgestellte Verhalten des Beschwerdeführers gehe klar über blosse Verdeutlichungstendenzen hinaus und sei nicht auf eine verselbständigte psychische Störung zurückzuführen. Da dieses Verhalten früher nicht gezeigt wurde, liegt ein Revisionsgrund vor. Die vom psychiatrischen Teilgutachter attestierte 40-prozentige Arbeitsunfähigkeit wurde zudem rechtlich nicht als massgeblich anerkannt, weil bei einer leicht- bis mittelgradigen Depression ohne schlüssige Begründung keine namhafte Einschränkung attestiert werden darf. Gestützt auf die vollständige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ergibt sich ein rentenausschliessender Invaliditätsgrad.

Der Entscheid bekräftigt die Rechtsprechung, wonach bewusste Aggravation ohne krankheitswertigen Ursprung einen Revisionsgrund bildet und eine allseitige Neuprüfung des Rentenanspruchs erlaubt. Zudem verdeutlicht er, dass psychiatrische Arbeitsunfähigkeitsschätzungen bei leichten bis mittelschweren Störungen einer strengen rechtlichen Überprüfung standhalten müssen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.