9C_145/2025 — Invalidenversicherung
5Bundesgericht weist Beschwerde der IV-Stelle ab und bestätigt Anspruch auf ganze Invalidenrente vom 1. November 2020 bis 31. Juli 2021 mangels nachgewiesener Arbeitsfähigkeit.
Invalidenversicherung
Das IVG regelt den Anspruch auf Invalidenrente nach Massgabe des festgestellten Invaliditätsgrades. Strittig war, ob die Beschwerdegegnerin nach einer Arbeitswiederaufnahme im August 2020 im Rahmen eines Arbeitsversuchs bei ihrer bisherigen Arbeitgeberin tatsächlich eine verwertbare Arbeitsfähigkeit von 50 % erlangt hatte, was die IV-Stelle zur Herabsetzung auf eine Viertelsrente ab 1. November 2020 veranlasst hatte.
Das Bundesgericht bestätigt den vorinstanzlichen Teilentscheid, wonach der Arbeitsversuch – durchgeführt an einem eigens eingerichteten Nischenarbeitsplatz bei einer wohlwollenden Arbeitgeberin, unter fortlaufender Entschädigung durch die Krankentaggeldversicherung und mit reduzierter Leistungsfähigkeit – keine revisionsrechtlich erhebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes belegt. Gestützt auf das Gerichtsgutachten sowie die echtzeitlichen Einschätzungen der behandelnden Ärztin und der Gutachterin der Taggeldversicherung war die vorinstanzliche Beweiswürdigung nicht willkürlich. Der Rentenanspruch für die Periode 1. August 2021 bis 30. April 2022 hingegen wurde an die IV-Stelle zur weiteren Abklärung zurückgewiesen; insoweit liegt ein Zwischenentscheid vor, auf den das Bundesgericht mangels nicht wieder gutzumachenden Nachteils nicht eintrat.
Der Entscheid präzisiert die Anforderungen an den Nachweis einer rentenmindernden Verbesserung der Arbeitsfähigkeit: Eine Arbeitswiederaufnahme unter begünstigenden Bedingungen (Nischenarbeitsplatz, Krankentaggeldfinanzierung) genügt nicht, um eine verwertbare Leistungsfähigkeit zu belegen. Zudem bekräftigt das Urteil die prozessuale Regel, wonach bei Rückweisung einer Vorperiode auch der materiell beurteilte nachfolgende Zeitraum erst zusammen mit dem Endentscheid beim Bundesgericht angefochten werden kann.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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