8C_605/2025 — Unfallversicherung (Prämien)

Bundesgericht heisst Suva-Beschwerde gut: Zahlungen an eine inaktive GmbH gelten als Lohn und unterliegen der Unfallversicherungsprämienpflicht.

Unfallversicherung (Prämien)

Dossiernummer 8C_605/2025
Entscheiddatum 30.03.2026
Publikationsdatum 17.04.2026
Abteilung IV. öffentlich-rechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Unfallversicherung
Sprache de
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Das UVG verpflichtet Arbeitgeber, auf den Löhnen ihrer Arbeitnehmer Prämien für die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung zu entrichten. Streitig war, ob Zahlungen der A. GmbH an die B. GmbH für Akkordarbeiten als prämienpflichtiger Lohn zu qualifizieren sind. Die Suva hatte nach einer Betriebsrevision nachträglich Prämien von rund Fr. 83'000.- erhoben, weil sie die Zahlungen von insgesamt Fr. 1,46 Millionen als verdeckte Lohnzahlungen an faktische Arbeitnehmer betrachtete. Das kantonale Versicherungsgericht hatte die Nachforderung aufgehoben, weil der A. GmbH keine Umgehungsabsicht vorgeworfen werden könne.

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Suva gut. Entscheidend ist, dass die B. GmbH keine aktive Unternehmung war: Sie hatte kein Anlagevermögen, keine Fahrzeuge, kein Werkzeug, keine eigenen Arbeitnehmer und entrichtete keine Sozialabgaben. Die auf den Baustellen tätigen Personen waren daher wirtschaftlich betrachtet Arbeitnehmer der A. GmbH. Da es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse ankommt, ist die zivilrechtliche Form einer juristischen Person nicht massgeblich. Ob eine Umgehungsabsicht der Beschwerdegegnerin vorlag, muss unter diesen Umständen nicht geprüft werden.

Das Urteil bekräftigt den Grundsatz, dass eine inaktive Durchlauf-GmbH ohne eigene Betriebsstruktur sozialversicherungsrechtlich nicht als Arbeitgeberin anerkannt wird. Akkordvergeber können sich nicht auf den guten Glauben berufen, wenn die zwischengeschaltete juristische Person offensichtlich keine eigene Geschäftstätigkeit ausübt. Der Entscheid hat praktische Bedeutung für die Baubranche, wo die Vergabe von Arbeiten an Subunternehmen verbreitet ist.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.