8C_186/2025 — Assurance-accidents (procédure de première instance; condition de recevabilité)

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Verletzung des Replikrechts: Kantonalgericht erliess Nichteintretensentscheid, ohne der Beschwerdeführerin Gelegenheit zur Stellungnahme zur Verspätungseinrede zu geben.

Assurance-accidents (procédure de première instance; condition de recevabilité)

Dossiernummer 8C_186/2025
Entscheiddatum 25.02.2026
Publikationsdatum 13.03.2026
Abteilung IVe Cour de droit public
Rechtsgebiet Assurance-accidents
Sprache fr
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Das ATSG räumt Versicherten das Recht ein, kantonale Entscheide innert 30 Tagen anzufechten. Die Frist beginnt zu laufen, sobald die Verfügung in den Machtbereich des Empfängers gelangt – bei A-Plus-Sendungen mit der Einlegung in den Briefkasten. Streitig war, ob das kantonale Gericht zu Recht auf die Beschwerde nicht eingetreten ist, weil es den Fristbeginn auf den 5. Oktober 2024 (Samstag, gemäss Track-&-Trace-Daten) festsetzte und die am 6. November 2024 eingereichte Beschwerde als verspätet qualifizierte.

Das Bundesgericht hat den angefochtenen Entscheid aufgehoben, weil das Kantonsgericht das Replikrecht der Beschwerdeführerin nach Art. 29 Abs. 2 BV schwerwiegend verletzt hat: Die Antwort der SUVA vom 22. November 2024, welche die Unzulässigkeitseinrede enthielt, wurde der Beschwerdeführerin erst am selben Tag zugestellt, an dem das Gericht seinen Nichteintretensbeschluss erliess. Sie hatte damit keine Möglichkeit, zu den Vorbringen der Gegenpartei Stellung zu nehmen und Beweismittel einzureichen. Da das Bundesgericht im vorliegenden Fall nicht über volle Kognition verfügt und der Mangel im Bundesgerichtsverfahren nicht geheilt werden kann, wurde die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Das Urteil bekräftigt, dass das Replikrecht unbedingt gilt und Gerichte in Sozialversicherungsstreitsachen – auch bei verfahrensleitenden Fragen wie der Rechtzeitigkeit – der betroffenen Partei stets ausreichend Gelegenheit zur Äusserung einräumen müssen, bevor sie entscheiden. Ein Verstoss gegen dieses Gebot stellt einen besonders schweren Verfahrensfehler dar, der zur Aufhebung des Entscheids führt.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.