7B_359/2025 — Établissement d'un profil ADN

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Bundesgericht heisst Beschwerde gut und hebt Anordnung zur DNA-Profilierung auf, weil konkrete Hinweise auf andere Straftaten fehlen.

Établissement d'un profil ADN

Dossiernummer 7B_359/2025
Entscheiddatum 09.03.2026
Publikationsdatum 23.03.2026
Abteilung IIe Cour de droit pénal
Rechtsgebiet Procédure pénale
Sprache fr
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Art. 255 Abs. 1bis StPO erlaubt die Erstellung eines DNA-Profils eines Beschuldigten, wenn konkrete Indizien darauf hindeuten, dass er weitere Straftaten begangen haben könnte. Streitig war, ob diese Voraussetzungen bei einem brasilianischen Staatsangehörigen erfüllt waren, dem Drohungen und Nötigung gegenüber seiner Mutter und seinem Stiefvater im häuslichen Umfeld vorgeworfen wurden.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gutgeheissen und die DNA-Anordnung aufgehoben. Es hielt fest, dass sämtliche Vorfälle ausschliesslich im familiären Umfeld stattfanden und die psychiatrischen Experten lediglich ein auf die Mutter beschränktes Risiko fremdaggressiver Handlungen feststellten. Die einschlägigen Vorstrafen wegen Geldwäscherei wiesen zudem einen grundlegend anderen Deliktscharakter auf und liessen keinen Schluss auf weitere Straftaten gegen Leib, Leben oder Freiheit Dritter zu.

Der Entscheid verdeutlicht, dass die DNA-Profilierung nach Art. 255 Abs. 1bis StPO nicht auf blosse Vermutungen gestützt werden darf, sondern konkrete und sachlich begründete Hinweise auf andere aufzuklärende Delikte von einem gewissen Schweregrad verlangt. Ein rein auf das Familienumfeld beschränktes Delinquenzrisiko genügt dafür nicht.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.