7B_1064/2023 — Qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG; Strafzumessung; Willkür, rechtliche
5Bundesgericht weist Beschwerde eines Kokainhändlers ab, der 353,6 g reines Kokain verkauft hatte, und bestätigt die Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten.
Qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG; Strafzumessung; Willkür, rechtliches Gehör
Das BetmG qualifiziert Widerhandlungen als schwere Fälle, wenn der Täter weiss oder wissen muss, dass die Tat mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen gefährden kann. Nach ständiger Rechtsprechung ist diese Schwelle ab 18 g reinem Kokain überschritten, da Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet ist. Streitig war, ob der beschuldigte Kokainhändler zu Recht wegen qualifizierter Widerhandlung verurteilt wurde und ob die Strafe von 3 Jahren und 4 Monaten Freiheitsstrafe bundesrechtskonform sei.
Das Bundesgericht bestätigte die vorinstanzlichen Schuldsprüche und die Strafzumessung vollumfänglich. Es hielt fest, dass bei einer Gesamtmenge von 353,6 g reinem Kokain die Qualifikationsschwelle bei Weitem überschritten ist und es bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall tatsächlich mindestens 20 Personen gefährdet wurden. Die Rüge der willkürlichen Sachverhaltsfeststellung scheiterte, weil sich der Beschwerdeführer nicht mit der Gesamtheit der Beweise auseinandersetzte. Die geltend gemachte erhöhte Strafempfindlichkeit wegen drohenden Verlusts der Arbeitsstelle, des Bürgerrechts und der Trennung von der pflegebedürftigen Ehefrau wurde verworfen, da es sich dabei um typische, gesetzmässige Vollzugsfolgen handelt.
Der Entscheid bekräftigt, dass der kleine Abnehmerkreis eines Drogenhändlers die Verschuldensschwere nur geringfügig mindert, wenn die umgesetzten Mengen erheblich sind. Zudem bestätigt er die strenge Praxis des Bundesgerichts, wonach persönliche Härten des Strafvollzugs nur bei aussergewöhnlichen Umständen strafmindernd zu berücksichtigen sind.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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