6F_40/2025 — Revisionsgesuch gegen die Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 27. Mär
Bundesgericht tritt auf wiederholtes Revisionsgesuch gegen Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung erneut nicht ein.
Revisionsgesuch gegen die Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 27. März 2025 (6B_14/2025), vom 17. Juli 2025 (6F_16/2025) und vom 31. Oktober 2025 (6F_27/2025)
Das Revisionsverfahren vor Bundesgericht setzt voraus, dass ein anerkannter Revisionsgrund geltend gemacht wird; es dient nicht dazu, einen als unrichtig empfundenen Entscheid neu beurteilen oder zur Wiedererwägung bringen zu lassen. Der Gesuchsteller war vom Kantonsgericht Schwyz wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln (ungenügender Abstand) rechtskräftig verurteilt worden. Nachdem das Bundesgericht seine Beschwerde in Strafsachen (6B_14/2025) sowie zwei vorangegangene Revisionsgesuche (6F_16/2025 und 6F_27/2025) erfolglos geblieben waren, stellte er ein drittes Revisionsgesuch, in dem er erneut das Fehlen objektiver Beweismittel wie Videoaufnahmen oder technische Messdaten rügte.
Das Bundesgericht trat auch auf dieses Gesuch nicht ein. Der Gesuchsteller wiederholte lediglich seine früheren Einwände zur Beweiswürdigung, ohne einen Revisionsgrund darzutun oder aufzuzeigen, dass eines der vorangegangenen Revisionsverfahren selbst mangelhaft gewesen wäre. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen, und dem Gesuchsteller wurden Gerichtskosten von Fr. 1'200.– auferlegt.
Praktisch bedeutsam ist die ausdrückliche Warnung des Bundesgerichts, weitere offensichtlich unzulässige Revisionsgesuche in dieser Sache ohne förmliche Behandlung abzulegen. Dies verdeutlicht die restriktive Handhabung missbräuchlicher Revisionsgesuche und setzt einer Prozessverschleppung durch wiederholte, aussichtslose Eingaben eine klare Grenze.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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