6B_998/2025 — Emploi d'étrangers sans autorisation (LEI); arbitraire; droit d'être entendu; pr
5Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Bewilligung; Rügen mangels hinreichender Begründung abgewiesen.
Emploi d'étrangers sans autorisation (LEI); arbitraire; droit d'être entendu; présomption d'innocence
Art. 117 AIG stellt die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne erforderliche Arbeitsbewilligung unter Strafe. Strittig war, ob der Beschwerdeführer als einziger Verwaltungsrat von B.________ SA strafrechtlich verantwortlich ist für die Beschäftigung seines jordanischen Bruders in der Schweiz sowie zweier kolumbianischer Staatsangehöriger, obwohl er geltend machte, der Bruder habe ausschliesslich in Italien gearbeitet und Dritte (Mandatarin H.________ SA bzw. Angestellter L.________) hätten eigenverantwortlich gehandelt.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Die kantonale Instanz hatte gestützt auf Steuerdokumente, AVS-Listen und Quellensteuerunterlagen in vertretbarer Weise festgestellt, dass der Bruder tatsächlich in der Schweiz tätig war. Die Rügen des Beschwerdeführers betreffend Willkür bei der Beweiswürdigung, Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Unschuldsvermutung genügten den erhöhten Begründungsanforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG nicht, da sie auf einer eigenen, von den verbindlichen kantonalen Sachverhaltsfeststellungen abweichenden Darstellung beruhten. Der Rückgriff auf einen Mandatär oder eine innerbetriebliche Arbeitsteilung reichte nicht aus, um die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach Art. 29 StGB zu übertragen.
Der Entscheid verdeutlicht, dass Arbeitgeber sich bei Verstössen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz nicht durch die Zwischenschaltung von Drittunternehmen oder die interne Delegation von HR-Aufgaben ihrer Verantwortung entziehen können, und dass das Bundesgericht appellatorische Kritik an der kantonalen Beweiswürdigung konsequent als unzulässig zurückweist.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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