6B_57/2026 — Contrainte sexuelle; fixation de la peine; conclusions civiles; arbitraire; in d
10Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen sexueller Nötigung nach analer Penetration trotz mehrfach geäussertem Widerstand der 15-jährigen Geschädigten.
Contrainte sexuelle; fixation de la peine; conclusions civiles; arbitraire; in dubio pro reo
Art. 189 aStGB stellt sexuelle Nötigung unter Strafe, wenn jemand durch Gewalt, psychischen Druck oder Ausnutzung einer aussichtslosen Lage eine andere Person zu einer sexuellen Handlung zwingt. Strittig war, ob der Beschwerdeführer die Geschädigte durch hinreichend intensive Zwangsmittel zur Duldung des Analverkehrs gebracht hatte, obwohl diese ihren Widerstand sowohl mündlich als auch physisch geäussert hatte.
Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung vollumfänglich. Die Vorinstanz hatte ohne Willkür festgestellt, dass die 15-jährige Geschädigte den Analverkehr mehrfach verbal verweigert und den Beschwerdeführer körperlich zurückgewiesen hatte, dieser jedoch trotzdem weiter insistierte. Die Gesamtumstände – unbekannte Wohnung, erheblicher Alters-, Erfahrungs- und Körperkraftunterschied, isolierte Lage der Minderjährigen – begründeten eine aussichtslose Situation von hinreichender Intensität. Auch der subjektive Tatbestand war erfüllt, da die Opposition der Geschädigten für den Beschwerdeführer erkennbar war. Die Rügen zur Strafzumessung sowie zur Zivilforderung scheiterten an unzulässiger appellatorischer Kritik.
Das Urteil bekräftigt, dass psychischer Druck auch ohne physische Gewaltanwendung den Schwellenwert der sexuellen Nötigung erreichen kann, wenn die Gesamtsituation die Gegenwehr der Betroffenen als aussichtslos erscheinen lässt. Es unterstreicht zudem, dass eine einmal erteilte Zustimmung zu sexuellen Handlungen nicht automatisch auf andere Praktiken oder spätere Situationen übertragen werden kann und jederzeit widerrufen werden darf.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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