6B_518/2025 — Tentative de vol; dommages à la propriété; violation de domicile; expulsion; arb
5Bundesgericht bestätigt Verurteilung und Landesverweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen wegen versuchtem Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.
Tentative de vol; dommages à la propriété; violation de domicile; expulsion; arbitraire
Art. 66a Abs. 2 StGB sieht vor, dass ein Gericht ausnahmsweise auf eine Landesverweisung verzichten kann, wenn diese den Ausländer in eine schwere persönliche Notlage versetzen würde und das private Interesse am Verbleib das öffentliche Interesse an der Ausweisung überwiegt. Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob die Vorinstanz die Härtefallklausel und die Verhältnismässigkeit korrekt angewendet hat, insbesondere im Hinblick auf das Kindeswohl und das Recht auf Familienleben gemäss Art. 8 EMRK.
Das Bundesgericht bestätigte sowohl die Schuldsprüche als auch die fünfjährige Landesverweisung. Die Würdigung der DNA-Beweise auf den Tatwerkzeugen und die widersprüchlichen Aussagen des Beschwerdeführers seien nicht willkürlich. Hinsichtlich der Landesverweisung überwog das öffentliche Interesse angesichts von fünf Vorstrafen, fehlender vertiefter Integration und begrenzter Beziehung zum sechsjährigen Sohn, den der Beschwerdeführer nicht in seinem Haushalt aufgenommen hatte und dessen Besuchsrecht er nicht belegt hatte.
Der Entscheid verdeutlicht, dass die blosse Anwesenheit eines Kindes in der Schweiz ohne nachgewiesene enge und gelebte Eltern-Kind-Beziehung nicht ausreicht, um die Härtefallklausel nach Art. 66a Abs. 2 StGB auszulösen. Zudem bestätigt das Gericht die restriktive Anwendung der Klausel bei Personen mit mehrfachen Vorstrafen und begrenzter sozialer Integration.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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