5F_5/2026 — Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_742/2025
Bundesgericht tritt auf querulatorisches Revisionsgesuch gegen ein Konkursurteil nicht ein und auferlegt Kosten der GmbH und ihrer Geschäftsführerin solidarisch.
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_742/2025 vom 14. Januar 2026
Die Revision eines Bundesgerichtsurteils ist nur aus den in Art. 121 ff. BGG abschliessend genannten Gründen möglich. Neue Tatsachen und Beweismittel sind nur dann revisionsrelevant, wenn sie im früheren Verfahren nicht vorgebracht werden konnten. Eine blosse Wiedererwägung des angefochtenen Entscheids ist unzulässig.
Die Gesuchstellerin, eine GmbH in Liquidation, verlangte die Revision des Bundesgerichtsurteils 5A_742/2025, mit dem ihr Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Konkurseröffnung abgewiesen worden war. Sie berief sich auf angeblich neue Beweismittel zur Zustellung des Zahlungsbefehls, rügte eine Gehörsverletzung und beanstandete die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das Bundesgericht trat auf das Gesuch nicht ein, weil die vorgebrachten Gründe entweder keinen gesetzlichen Revisionsgrund darstellen, die Tatsachen bereits im Vorverfahren bekannt waren oder die Eingaben auf eine unzulässige Wiedererwägung abzielten. Das Akteneinsichtsgesuch wurde als rechtsmissbräuchlich qualifiziert.
Der Entscheid verdeutlicht, dass das Revisionsinstitut nicht dazu dient, versäumte Vorbringen nachzuholen oder einen rechtskräftigen Entscheid erneut zur Diskussion zu stellen. Querulatorisches Prozessverhalten kann zur solidarischen Kostenpflicht auch der handelnden natürlichen Person führen, und künftige missbräuchliche Eingaben werden ohne Antwort abgelegt.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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