5A_898/2025 — Sicherstellung der Parteientschädigung (Klage auf Auskunft)

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Bundesgericht weist Beschwerde gegen Ablehnung einer Prozesskostensicherheit ab, da der pfändbare Erbanteil des Klägers eine erhebliche Gefährdung ausschliesst.

Sicherstellung der Parteientschädigung (Klage auf Auskunft)

Dossiernummer 5A_898/2025
Entscheiddatum 13.03.2026
Publikationsdatum 08.04.2026
Abteilung II. zivilrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Erbrecht
Sprache de
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Art. 99 Abs. 1 Bst. d ZPO verpflichtet die klagende Partei auf Antrag zur Leistung einer Sicherheit für die Parteientschädigung, wenn andere Gründe eine erhebliche Gefährdung derselben begründen. Streitig war, ob der Sohn und Kläger, der im Auskunftsverfahren betreffend den Nachlass seines verstorbenen Vaters klagte, eine solche Sicherheit leisten müsse, nachdem er zweimal Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege gestellt hatte.

Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid des Obergerichts Zug und verneinte eine erhebliche Gefährdung der Parteientschädigung. Massgebend war, dass dem Kläger am Nachlass seines Vaters zumindest der Pflichtteil zusteht, der Nachlasswert laut Sicherungsinventar rund 121 Millionen Franken beträgt und der Erbanteil bereits vor der Erbteilung pfändbar ist. Die bloss abstrakte Möglichkeit einer Erbunwürdigkeit des Klägers sowie Argumente zur Liquidität waren mangels vorinstanzlicher Feststellungen nicht zu berücksichtigen. Die Rüge der Gehörsverletzung scheiterte teils an fehlenden Aktenverweisen, teils daran, dass die Beschwerdeführerin nicht darlegte, welche entscheiderheblichen Argumente sie bei Gewährung des Gehörs zusätzlich hätte vorbringen wollen.

Der Entscheid verdeutlicht, dass bei der Beurteilung der erheblichen Gefährdung nach Art. 99 Abs. 1 Bst. d ZPO eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse massgebend ist und ein bereits eingetretener, pfändbarer Erbanteil in einem grossen Nachlass eine Sicherheitspflicht grundsätzlich ausschliesst. Blosse Liquiditätsengpässe oder unsichere Prozessausgänge genügen nicht.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.