5A_839/2025 — mesures protectrices de l'union conjugale (récusation)

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Bundesgericht heisst Beschwerde gut: Genfer Richterablehnung war nicht verspätet und materiell zu prüfen, da Entscheid zur Fristwiederherstellung als auslösendes Moment galt.

mesures protectrices de l'union conjugale (récusation)

Dossiernummer 5A_839/2025
Entscheiddatum 11.02.2026
Publikationsdatum 18.03.2026
Abteilung IIe Cour de droit civil
Rechtsgebiet Droit de la famille
Sprache fr
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Art. 49 Abs. 1 ZPO verlangt, dass ein Ausstandsgesuch unverzüglich nach Kenntnis des Ausstandsgrundes gestellt wird. Vorliegend hatte die Ehefrau die Ausstandsbegehren gegen drei Genfer Richterinnen und Richter mit deren Parteizugehörigkeit und insbesondere mit dem Inhalt eines Entscheids vom 15. Mai 2025 begründet, mit dem die Richterschaft dem Ehemann trotz klarer Versäumung der Appellationsfrist eine Fristwiederherstellung gewährt hatte. Die kantonale Rekusationsdelegation erklärte das Begehren als unzulässig: einerseits wegen Verspätung, andererseits weil die Rügen materieller Natur seien und nicht in ein Ausstandsverfahren gehörten.

Das Bundesgericht hebt diesen Entscheid auf. Es hält fest, dass nach der sogenannten «Tropfen-Doktrin» der Entscheid vom 15. Mai 2025 als letztes auslösendes Moment gewertet werden musste, das zusammen mit früheren Indizien erstmals eine objektiv erkennbare Befangenheit begründete. Das Gesuch vom 27. Mai 2025 – sechs Tage nach Zustellung des Entscheids – war damit rechtzeitig. Zudem können schwere Verfahrensfehler grundsätzlich einen Ausstandsgrund nach Art. 47 Abs. 1 lit. f ZPO darstellen; die Vorinstanz hätte das Gesuch materiell prüfen müssen, statt es pauschal als unzulässig abzuweisen.

Das Urteil präzisiert, unter welchen Voraussetzungen ein Ausstandsgesuch trotz Kenntnis einzelner Umstände noch als rechtzeitig gilt, wenn erst die Gesamtschau mehrerer Elemente eine Befangenheitserscheinung begründet. Es unterstreicht zudem, dass schwere prozessuale Fehler im Ausstandsverfahren zu prüfen sind, auch wenn ein Rechtsmittel gegen den betreffenden Entscheid damals unzulässig war.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.