5A_373/2025 — Ehescheidung

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Bundesgericht heisst Beschwerde im Scheidungsstreit teilweise gut, weil das Kantonsgericht die Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids zum hypothetischen Einkommen der Mutter missachtete.

Ehescheidung

Dossiernummer 5A_373/2025
Entscheiddatum 16.03.2026
Publikationsdatum 15.04.2026
Abteilung II. zivilrechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Familienrecht
Sprache de
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Nach einer Ehescheidung regelt das Kindesunterhaltsrecht, wie der betreuende und der zahlungspflichtige Elternteil zur Deckung des Kindesbedarfs beizutragen haben. Massgebend ist dabei das tatsächliche oder hypothetische Einkommen jedes Elternteils. Strittig war, ob der Mutter ein hypothetisches Einkommen als Fachfrau Betreuung im Gesundheitsbereich angerechnet werden müsse, nachdem das Bundesgericht dies in einem früheren Rückweisungsentscheid grundsätzlich bejaht hatte.

Das Bundesgericht stellt fest, dass das Kantonsgericht mit seinem erneuten Entscheid die Bindungswirkung des Rückweisungsurteils 5A_625/2023 verletzt hat. Es war der Vorinstanz verwehrt, aufgrund derselben tatsächlichen Grundlagen nun zum gegenteiligen Schluss zu gelangen, der Mutter sei ein Wechsel in den Gesundheitsbereich nicht zumutbar. Das Bundesgericht hebt die Unterhalts- und Kostenregelung auf und weist die Sache erneut an das Kantonsgericht zurück, damit dieses das zumutbare hypothetische Einkommen der Mutter im Gesundheitsbereich konkret ermittelt und den Kindesunterhalt neu festsetzt.

Der Entscheid bekräftigt die strikte Bindungswirkung bundesgerichtlicher Rückweisungsentscheide: Kantonale Instanzen dürfen in einem zweiten Durchgang weder aufgrund besserer Erkenntnis noch durch abweichende Würdigung bereits bekannter Umstände von den rechtlichen und tatsächlichen Vorgaben des Bundesgerichts abweichen. Nur echte Noven können eine Abkehr rechtfertigen.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.