4A_570/2025 — motivation manifestement insuffisante du recours,

Bundesgericht weist Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid bei ungenügend begründetem kantonalem Rekurs in Sachen unentgeltliche Rechtspflege ab.

motivation manifestement insuffisante du recours,

Dossiernummer 4A_570/2025
Entscheiddatum 19.02.2026
Publikationsdatum 19.03.2026
Abteilung Ire Cour de droit civil
Rechtsgebiet Droit des contrats
Sprache fr
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Eine Aktiengesellschaft klagte auf Schuldbetreibungsbefreiung über rund 3,2 Mio. Franken. Nachdem das Genfer Erstgericht die Klage abwies, beantragte die Gesellschaft im Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zur Befreiung von der Gerichtskostenvorschuss. Der Antrag wurde abgewiesen, weil keine Unterlagen zur finanziellen Lage der wirtschaftlich Berechtigten eingereicht worden waren. Der dagegen erhobene kantonale Rekurs wurde von der Cour de justice als unzulässig erklärt, da er sich nur auf neue, im Rekursverfahren nach Art. 326 Abs. 1 ZPO unzulässige Tatsachen und Beweismittel stützte.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Die Beschwerdeführerin rügte Verletzungen des rechtlichen Gehörs, überspitzten Formalismus und des Rechts auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 BV), vermochte jedoch die entscheidende Erwägung der Vorinstanz – nämlich die Unzulässigkeit der Noven gemäss Art. 326 Abs. 1 ZPO – nicht zu widerlegen. Das Bundesgericht hielt fest, dass die Vorinstanz ihre Entscheidung hinreichend begründet hatte und kein überspitzter Formalismus vorlag. Auch die Rüge der willkürlichen Anwendung von Art. 321 Abs. 1 ZPO genügte den Begründungsanforderungen nicht.

Der Entscheid verdeutlicht, dass im kantonalen Rekursverfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege neue Tatsachen und Beweismittel grundsätzlich unzulässig sind und dass Gesellschaften, die unentgeltliche Rechtspflege beantragen, von Beginn weg vollständige Unterlagen über die finanzielle Lage ihrer wirtschaftlich Berechtigten einreichen müssen. Die Anforderungen an die Beschwerdebegründung vor Bundesgericht gelten auch in solchen Konstellationen uneingeschränkt.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.