4A_464/2025 — expulsion; protection dans les cas clairs (art. 257 CPC),

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Bundesgericht: Terrain nu bleibt Terrain nu – Container machen Mietvertrag nicht zu Geschäftsraummiete; Kündigung und Ausweisung rechtmässig.

expulsion; protection dans les cas clairs (art. 257 CPC),

Dossiernummer 4A_464/2025
Entscheiddatum 30.01.2026
Publikationsdatum 20.03.2026
Abteilung Ire Cour de droit civil
Rechtsgebiet Droit des contrats
Sprache fr
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Art. 257d OR regelt die ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstands im Mietrecht: Bei Wohnräumen und Geschäftsräumen beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage, bei übrigen Mietobjekten nur 10 Tage. Streitig war, ob ein vermietetes unbebautes Grundstück, auf dem die Mieterin Container aufgestellt hatte, als Geschäftsraum zu qualifizieren sei und damit die längere Frist geltend gemacht werden könnte. Die Genfer Vorinstanz hatte die Klage als unzulässig für das summarische Verfahren nach Art. 257 ZPO erklärt, weil die Rechtslage unklar sei.

Das Bundesgericht widerspricht dieser Einschätzung klar: Ein unbebautes Grundstück wird nicht dadurch zum Geschäftsraum, dass der Mieter darauf fahrbare Container aufstellt, die bewegliche Sachen bleiben und nicht als Bestandteile des Grundstücks gelten. Die Rechtsprechung dazu sei eindeutig. Da die Mieterin die Mietzinsrückstände nicht innerhalb der korrekt angesetzten 10-tägigen Zahlungsfrist beglichen hatte, war die fristlose Kündigung vom 12. März 2024 gültig. Die Voraussetzungen des klaren Falls (Art. 257 ZPO) waren sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht erfüllt.

Das Urteil bestätigt, dass die Qualifikation eines Mietobjekts für die Länge der Zahlungsfrist gemäss Art. 257d OR entscheidend ist und dass das Aufstellen von Containern auf einem Terrain nu dessen rechtliche Natur nicht verändert. Zugleich hält das Bundesgericht fest, dass im Rahmen von Art. 257 ZPO neben der Ausweisung auch Geldforderungen (ausstehende Mietzinsen und Entschädigung für widerrechtliche Nutzung) kumulativ geltend gemacht werden können.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.