2F_31/2025 — Staatshaftung; Schadenersatz und Genugtuung wegen Amtspflichtverletzung eines Ge

Bundesgericht weist Revisionsgesuch in Staatshaftungssache ab: Kein Ausstandsgrund, da Spruchkörper korrekt und ohne Manipulation gebildet wurde.

Staatshaftung; Schadenersatz und Genugtuung wegen Amtspflichtverletzung eines Gerichtspräsidenten

Dossiernummer 2F_31/2025
Entscheiddatum 16.02.2026
Publikationsdatum 13.03.2026
Abteilung II. öffentlich-rechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Staatshaftung
Sprache de
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Die Gesuchstellerin hatte eine Staatshaftungsklage gegen den Kanton Bern auf Schadenersatz und Genugtuung wegen Amtspflichtverletzung eines Gerichtspräsidenten erhoben. Nachdem das Verwaltungsgericht Bern und in der Folge das Bundesgericht (Urteil 2C_551/2024) ihre Klage abwiesen, beantragte sie Revision des bundesgerichtlichen Urteils gestützt auf Art. 121 lit. a BGG und machte Befangenheit der Abteilungspräsidentin sowie weiterer Gerichtspersonen geltend. Sie argumentierte, Bundesrichterin Hänni sei nachträglich aus dem Spruchkörper entfernt worden, was eine Verletzung von Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 EMRK darstelle.

Das Bundesgericht wies das Revisionsgesuch ab. Es stellte klar, dass Bundesrichterin Hänni nie Teil des Spruchkörpers war, sondern lediglich in Vertretung der Abteilungspräsidentin eine verfahrensleitende Verfügung erliess, bevor der Spruchkörper überhaupt gebildet worden war. Die Bildung des Spruchkörpers erfolgte nach Abschluss des Instruktionsverfahrens mittels automatischer Zufallszuteilung, was eine Manipulation ausschliesst. Andere objektive Anhaltspunkte für eine Befangenheit wurden weder dargetan noch waren sie ersichtlich.

Der Entscheid verdeutlicht die geltende Praxis zur Spruchkörperbildung am Bundesgericht gemäss BGerR und bestätigt, dass verfahrensleitende Massnahmen durch ein präsidierendes Mitglied keine Vorabfestlegung des Spruchkörpers bedeuten. Revisionsgesuche, die im Wesentlichen auf eine materielle Neubeurteilung abzielen oder Ausstandsgründe ohne objektive Grundlage geltend machen, haben keine Aussicht auf Erfolg.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.