2C_609/2025 — Widerruf der Niederlassungsbewilligung

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Bundesgericht bestätigt Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines kosovarischen Staatsangehörigen nach 15 Verurteilungen und dreieinhalbjähriger Freiheitsstrafe.

Widerruf der Niederlassungsbewilligung

Dossiernummer 2C_609/2025
Entscheiddatum 17.02.2026
Publikationsdatum 19.03.2026
Abteilung II. öffentlich-rechtliche Abteilung
Rechtsgebiet Bürgerrecht und Ausländerrecht
Sprache de
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Das AIG erlaubt den Widerruf einer Niederlassungsbewilligung, wenn die betroffene Person zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Strittig war, ob dieser Widerruf bei einem seit über 33 Jahren in der Schweiz lebenden kosovarischen Staatsangehörigen, der mit einer Schweizer Bürgerin verheiratet ist und minderjährige Kinder hat, verhältnismässig und mit Art. 8 EMRK vereinbar sei. Der Beschwerdeführer war trotz fünf ausländerrechtlicher Verwarnungen über 17 Jahre hinweg wiederholt straffällig geworden, unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs über zwölf Jahre mit einem Schaden von rund Fr. 474'000.–.

Das Bundesgericht bestätigte den Widerruf der Niederlassungsbewilligung und die Wegweisung als verhältnismässig. Es gewichtete das erhebliche öffentliche Fernhalteinteresse – begründet durch schwere und lang andauernde Delinquenz, hohe Rückfallgefahr sowie mangelhafte wirtschaftliche und sprachliche Integration trotz langjährigem Aufenthalt – höher als die privaten Interessen des Beschwerdeführers. Die familiären Bindungen an Ehefrau und minderjährige Tochter wurden anerkannt, jedoch mit dem Hinweis relativiert, dass Kontakt via moderne Kommunikationsmittel möglich bleibe und der Beschwerdeführer noch über Verwandte im Kosovo verfüge. Das Eventualbegehren auf Rückstufung zur Aufenthaltsbewilligung wurde abgewiesen, da bei erfüllten Widerrufsvoraussetzungen mit Wegweisung eine Rückstufung nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ausscheidet.

Das Urteil verdeutlicht, dass auch bei sehr langer Aufenthaltsdauer und familiären Bindungen an Schweizer Bürgerinnen und Bürger der Widerruf der Niederlassungsbewilligung verhältnismässig sein kann, wenn wiederholte schwere Delinquenz über viele Jahre sowie eine mangelhafte Integration vorliegen. Dem Beschwerdeführer wurde die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, da seine Rechtsbegehren angesichts der Umstände nicht von vornherein aussichtslos waren.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.