2C_455/2025 — Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat
5Bundesgericht verweigert ghanaischer Staatsangehörigen Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung wegen Verdachts auf Scheinehe.
Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat
Art. 98 Abs. 4 ZGB verlangt von ausländischen Verlobten einen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz als Voraussetzung für die Ziviltrauung. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind die Migrationsbehörden verpflichtet, eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung zu erteilen, wenn kein Rechtsmissbrauch vorliegt, ein klarer Bewilligungsanspruch nach Eheschluss besteht und der Eheschluss in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.
Das Bundesgericht bestätigte die Verweigerung der Kurzaufenthaltsbewilligung für eine ghanaische Staatsangehörige, deren frühere Aufenthaltsbewilligung bereits rechtskräftig widerrufen worden war. Die kantonalen Instanzen hatten mehrere Indizien für eine Scheinehe festgestellt: das erst kurz nach dem Wegweisungsentscheid eingereichte Ehevorbereitungsgesuch, die bis dahin vollständige Nichterwähnung des Verlobten in der Korrespondenz mit den Behörden sowie das Fehlen jeglicher Belege für eine gelebte Beziehung. Da bereits Hinweise auf Rechtsmissbrauch genügten, um die Bewilligung zu verweigern, mussten die übrigen Voraussetzungen nicht geprüft werden. Zudem stellte das Gericht klar, dass die blosse prozedurale Duldung während eines laufenden Verfahrens keinen rechtmässigen Aufenthalt im Sinne von Art. 98 Abs. 4 ZGB begründet.
Das Urteil bekräftigt, dass Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel bei Verdacht auf Scheinehe die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung nicht beanspruchen können und ihnen zuzumuten ist, ein reguläres Familiennachzugsgesuch nach einer allfälligen Heirat im Ausland zu stellen. Die Entscheidung stärkt die Praxis der Migrationsbehörden, bereits bei blossen Indizien für missbräuchliches Handeln die Bewilligungserteilung zu verweigern.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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