1C_499/2025 — Variante del piano regolatore del Comune di Balerna concernente il disciplinamen
5Bundesgericht heisst Beschwerde von Mobilfunkbetreibern teilweise gut und hebt die Priorität-III-Regelung im Zonenplan der Gemeinde Balerna als bundesrechtswidrig auf.
Variante del piano regolatore del Comune di Balerna concernente il disciplinamento per la posa delle antenne per la telefonia mobile
Dossiernummer
1C_499/2025
Entscheiddatum
18.02.2026
Publikationsdatum
30.03.2026
Abteilung
I Corte di diritto pubblico
Rechtsgebiet
Pianificazione territoriale e diritto pubblico edilizio
Sprache
it
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Das Bundesrecht, namentlich das Umweltschutzgesetz und die NISV, regelt den Schutz vor nichtionisierender Strahlung von Mobilfunkanlagen abschliessend. Kantone und Gemeinden dürfen im Rahmen ihrer Raumplanungs- und Baurechtskompetenzen zwar Standortregelungen für Mobilfunkantennen treffen, etwa in Form eines Kaskadensystems, dürfen aber den bundesrechtlich geregelten Immissionsschutz nicht eigenständig erweitern. Die Gemeinde Balerna hatte in ihrem Zonenreglement eine Priorität-III-Zone eingeführt, die einen Schutzradius von 100 m um Schulen, ein Altersheim und eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen vorsah, in der Mobilfunkantennen nur als letzte Option zulässig sein sollten. Das Bundesgericht hat diese Regelung teilweise aufgehoben: Soweit sie Schulbauten erfasst, greift sie in den abschliessend bundesrechtlich geregelten Immissionsschutz ein und verletzt damit den Vorrang des Bundesrechts. Auch der starre Schutzradius von 100 m ohne Ausnahmemöglichkeit ist unzulässig, weil er eine standortgerechte Lösung im Einzelfall verhindert und die Versorgungspflicht der Mobilfunkbetreiber übermässig erschwert. Der Entscheid verdeutlicht, dass Gemeinden beim Erlass kommunaler Zonenvorschriften zu Mobilfunkanlagen zwar Gestaltungsspielraum haben, diesen aber nicht nutzen dürfen, um unter dem Deckmantel des Raumplanungsrechts einen weitergehenden Immissionsschutz zu etablieren, als ihn das Bundesrecht vorsieht. Starre Schutzradien ohne Ausnahmeklauseln sind unvereinbar mit den bundesrechtlichen Vorgaben.
Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.
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