1C_369/2025 — Droit de la fonction publique (résiliation des rapports de service, refus de rec

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Bundesgericht weist Beschwerde eines Spitalangestellten ab, der wegen wiederholter sexueller Belästigung und Beschimpfungen von Kolleginnen entlassen wurde.

Droit de la fonction publique (résiliation des rapports de service, refus de reclassement)

Dossiernummer 1C_369/2025
Entscheiddatum 11.03.2026
Publikationsdatum 14.04.2026
Abteilung Ire Cour de droit public
Rechtsgebiet Fonction publique
Sprache fr
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Das Genfer Recht verpflichtet öffentliche Arbeitgeber grundsätzlich, vor einer Kündigung eines verbeamteten Angestellten eine Reklassierung in eine andere Stelle zu prüfen. Strittig war, ob die Hôpitaux B.________ einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der über Jahre hinweg Kolleginnen sexuell belästigt, beschimpft und entwürdigt hatte, hätten umplatzieren müssen, bevor sie ihm kündigten.

Das Bundesgericht bestätigte die Entlassung und wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass eine Reklassierung illusorisch ist, wenn das Fehlverhalten des Angestellten struktureller Natur ist und bloss in einen anderen Dienst verlagert würde. Das Interesse der Mitarbeitenden am Schutz ihrer Persönlichkeit überwiegt in einem solchen Fall das private Interesse des Entlassenen an seiner Weiterbeschäftigung. Auch die geltend gemachten Organisationsmängel beim Arbeitgeber entbanden den Betroffenen nicht von seiner Pflicht, sich korrekt zu verhalten. Die beantragte Beweisabnahme weiterer Zeugen lehnte das Gericht als unerheblich ab, da der Betroffene sein Verhalten teilweise selbst eingeräumt hatte.

Der Entscheid bekräftigt, dass bei toxischem und dauerhaftem Fehlverhalten gegenüber Mitarbeitenden auf eine Reklassierung verzichtet werden darf, wenn deren Wirkung rein geografischer Natur wäre und das Grundproblem bestehen bliebe. Dies stärkt den Schutz von Angestellten im öffentlichen Gesundheitswesen vor Belästigung am Arbeitsplatz.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.