1C_208/2025 — Refus d'autoriser l'organisation d'un débat contradictoire

75 ★ Zur Publikation vorgesehen

Bundesgericht heisst Beschwerde eines Lernenden gut und erklärt das Verbot politischer Debatten in Berufsschulen in den zehn Wochen vor Wahlen für unverhältnismässig.

Refus d'autoriser l'organisation d'un débat contradictoire

Dossiernummer 1C_208/2025
Entscheiddatum 25.02.2026
Publikationsdatum 31.03.2026
Abteilung Ire Cour de droit public
Rechtsgebiet Droit fondamental
Sprache fr
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Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 16 und 22 BV, Art. 10 und 11 EMRK) schützt grundsätzlich auch die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsvermögens für politische Veranstaltungen, wenn diese dem üblichen Zweck des Gebäudes entspricht. Eine kantonale Direktive des Kantons Waadt verbot die Durchführung von Wahldebatten in Schulen während der zehn Wochen vor einer Wahl mit dem Ziel, politische Neutralität zu wahren und unzulässige Wahlpropaganda zu verhindern.

Das Bundesgericht gab dem Lernenden recht, der an seiner Berufsschule eine ausgewogene, moderierte Diskussionsrunde mit Vertretern aller grossen Parteien vor den Bundeswahlen 2023 hatte organisieren wollen. Es hielt fest, dass das einzig vorgebrachte Argument der drohenden Stimmenfängerei nicht geeignet sei, das angestrebte Ziel der politischen Neutralität zu erreichen. Volljährige Schülerinnen und Schüler seien wie alle Bürgerinnen und Bürger in der Lage, an einem Streitgespräch teilzunehmen und sich selbstständig eine Meinung zu bilden. Ein ausgewogenes, moderiertes Podium mit allen relevanten politischen Kräften schliesse das Risiko illegitimer Propaganda aus.

Der Entscheid stärkt das Recht junger Menschen auf politische Teilhabe im Schulumfeld und verdeutlicht, dass pauschale zeitliche Verbote politischer Debatten an Schulen den Anforderungen der Verhältnismässigkeit nicht standhalten. Schulen sind dazu angehalten, staatsbürgerliche Bildung aktiv zu fördern, wozu auch konkrete demokratische Erfahrungen wie Podiumsdiskussionen gehören.

Erstellt mit Claude (Anthropic). Keine Rechtsberatung.